Asservate - Rückgabe von beschlagnahmten oder sichergestellten Gegenständen
Bei einem Asservat handelt es sich um ein von der Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr oder der Beweissicherung sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstand.
Nach Entfall des für die Sicherstellung oder der Beweissicherung vorliegenden Grundes, kann die zuständige Justizbehörde/ Dienststelle eine justizielle Verfügung zur Aushändigung des Asservates an den/die Eigentümer/in erlassen. Diese berechtigt dann zur Abholung des Gegenstandes bei der in dem Schreiben angegebenen Stelle (Asservatenstelle der Polizei Berlin oder die "Gemeinsame Asservatenstelle“ der Justizbehörden oder, für die Abholung von Fahrzeugen, die Bußgeldstelle Berlin).
Nach Entfall des für die Sicherstellung oder der Beweissicherung vorliegenden Grundes, kann die zuständige Justizbehörde/ Dienststelle eine justizielle Verfügung zur Aushändigung des Asservates an den/die Eigentümer/in erlassen. Diese berechtigt dann zur Abholung des Gegenstandes bei der in dem Schreiben angegebenen Stelle (Asservatenstelle der Polizei Berlin oder die "Gemeinsame Asservatenstelle“ der Justizbehörden oder, für die Abholung von Fahrzeugen, die Bußgeldstelle Berlin).
Voraussetzungen
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Verfügung zur Aushändigung
Für die Abholung des Asservates benötigen Sie die jeweilige justizielle „Verfügung zur Aushändigung“ oder der sachbearbeitenden Dienststelle. -
Für die Abholung des Asservats bei der Asservatenstelle der Polizei Berlin: Terminbuchung
Wenn Ihnen Ihr Asservat durch die Asservatenstelle der Polizei Berlin ausgehändigt werden soll, benötigen Sie einen Termin. -
Für Schusswaffen: Geeignetes Transportbehältnis
Bei der Abholung von Schusswaffen ist zu beachten, dass ein den Vorschriften nach geeignetes Transportbehältnis mitzubringen ist.
Erforderliche Unterlagen
- Verfügung zur Aushändigung
- Gültige Personaldokumente zur Identifizierung
- Bei Abholung von Schusswaffen: Waffenrechtliche Erlaubnis
-
Bei Vertretung: Vollmacht mit Kopie des Ausweises des Bevollmächtigenden
Die Abholung von Schusswaffen ist nicht in Vertretung möglich.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- StPO
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist die in der "Verfügung zur Aushändigung" genannte Stelle. Bitte achten Sie daher auf den in dem Schreiben angegebenen Ort.
- Asservatenstelle der Polizei Berlin: Terminvereinbarung notwendig
- „Gemeinsame Asservatenstelle“ der Justizbehörden
- Bußgeldstelle Berlin: Für die Aushändigung von Fahrzeugen