Asservate – Rückgabe von beschlagnahmten oder sichergestellten Gegenständen am Standort Asservatenstelle

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Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-11:30 Uhr
      12:30-14:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-11:30 Uhr
      12:30-14:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-11:00 Uhr
      13:00-14:00 Uhr
  • Freitag

      09:00-11:30 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Die Termine sind nur mit einer Vorlaufzeit von mindestens 1 Woche buchbar. Hintergrund ist, dass Asservate oft auswärtig gelagert werden und erst herbeigeholt werden müssen.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Asservate – Rückgabe von beschlagnahmten oder sichergestellten Gegenständen

Bei einem Asservat handelt es sich um ein von der Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr oder der Beweissicherung sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstand.

Nach Entfall des für die Sicherstellung oder der Beweissicherung vorliegenden Grundes, kann die zuständige Justizbehörde/ Dienststelle eine justizielle Verfügung zur Aushändigung des Asservates an den/die Eigentümer/in erlassen. Diese berechtigt dann zur Abholung des Gegenstandes bei der in dem Schreiben angegebenen Stelle.

Bitte beachten Sie:
In Berlin gibt es neben der Asservatenstelle der Polizei Berlin noch eine weitere sogenannte „Gemeinsame Asservatenstelle“ der Justizbehörden
Für die Aushändigung von Fahrzeugen ist die Bußgeldstelle Berlin zuständig. Bitte achten Sie daher auf den in dem Schreiben zur „Verfügung zur Aushändigung“ angegebenen Ort.

Voraussetzungen

  • Verfügung zur Aushändigung
    Für die Abholung des Asservates benötigen Sie die jeweilige justizielle „Verfügung zur Aushändigung“ oder der sachbearbeitenden Dienststelle.
  • Terminbuchung
    Ferner ist es notwendig vorab einen Termin bei der Asservatenstelle zu reservieren. Sie können hier nur Termine für die Asservatenstelle der Polizei Berlin vereinbaren.
  • Geeignetes Transportbehältnis (Schusswaffen)
    Bei der Abholung von Schusswaffen ist zu beachten, dass ein den Vorschriften nach geeignetes Transportbehältnis mitzubringen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Verfügung zur Aushändigung
  • Gültige Personaldokumente zur Identifizierung
  • ggf. Vollmacht mit Kopie des Ausweises des Bevollmächtigenden (nicht bei Schusswaffen)
  • Waffenrechtliche Erlaubnis (bei Schusswaffen)

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

  • StPO

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