Asservate – Rückgabe von beschlagnahmten oder sichergestellten Gegenständen am Standort Asservatenstelle

Kontakt
- Polizei Berlin
- Asservatenstelle
- Tempelhofer Damm 12, 12101 Berlin
- Tel.: (030) 4664-991440
- Fax: (030) 4664-991499
- E-Mail: lkakti14allgemeineasservatenstelle@polizei.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-11:30 Uhr
12:30-14:00 Uhr -
Dienstag
-
09:00-11:30 Uhr
12:30-14:00 Uhr -
Mittwoch
-
09:00-11:00 Uhr
13:00-14:00 Uhr -
Freitag
-
09:00-11:30 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Die Termine sind nur mit einer Vorlaufzeit von mindestens 1 Woche buchbar. Hintergrund ist, dass Asservate oft auswärtig gelagert werden und erst herbeigeholt werden müssen.
Nahverkehr
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.4km
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
0.5km
U Paradestr.
- U6
-
0.4km
U Platz der Luftbrücke
- Bus
-
-
0.2km
Kaiserkorso
- 248
-
0.2km
U Platz der Luftbrücke
- 248
- M43
- N42
- N6
-
0.3km
Bayernring
- 248
-
0.3km
Columbiadamm/Platz der Luftbrücke
- 248
- M43
-
0.4km
U Paradestr.
- N6
-
0.5km
Schreiberring
- 248
-
0.2km
Kaiserkorso
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Asservate – Rückgabe von beschlagnahmten oder sichergestellten Gegenständen
Bei einem Asservat handelt es sich um ein von der Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr oder der Beweissicherung sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstand.
Nach Entfall des für die Sicherstellung oder der Beweissicherung vorliegenden Grundes, kann die zuständige Justizbehörde/ Dienststelle eine justizielle Verfügung zur Aushändigung des Asservates an den/die Eigentümer/in erlassen. Diese berechtigt dann zur Abholung des Gegenstandes bei der in dem Schreiben angegebenen Stelle.
Bitte beachten Sie:
In Berlin gibt es neben der Asservatenstelle der Polizei Berlin noch eine weitere sogenannte „Gemeinsame Asservatenstelle“ der Justizbehörden
Für die Aushändigung von Fahrzeugen ist die Bußgeldstelle Berlin zuständig. Bitte achten Sie daher auf den in dem Schreiben zur „Verfügung zur Aushändigung“ angegebenen Ort.
Nach Entfall des für die Sicherstellung oder der Beweissicherung vorliegenden Grundes, kann die zuständige Justizbehörde/ Dienststelle eine justizielle Verfügung zur Aushändigung des Asservates an den/die Eigentümer/in erlassen. Diese berechtigt dann zur Abholung des Gegenstandes bei der in dem Schreiben angegebenen Stelle.
Bitte beachten Sie:
In Berlin gibt es neben der Asservatenstelle der Polizei Berlin noch eine weitere sogenannte „Gemeinsame Asservatenstelle“ der Justizbehörden
Für die Aushändigung von Fahrzeugen ist die Bußgeldstelle Berlin zuständig. Bitte achten Sie daher auf den in dem Schreiben zur „Verfügung zur Aushändigung“ angegebenen Ort.
Voraussetzungen
-
Verfügung zur Aushändigung
Für die Abholung des Asservates benötigen Sie die jeweilige justizielle „Verfügung zur Aushändigung“ oder der sachbearbeitenden Dienststelle. -
Terminbuchung
Ferner ist es notwendig vorab einen Termin bei der Asservatenstelle zu reservieren. Sie können hier nur Termine für die Asservatenstelle der Polizei Berlin vereinbaren. -
Geeignetes Transportbehältnis (Schusswaffen)
Bei der Abholung von Schusswaffen ist zu beachten, dass ein den Vorschriften nach geeignetes Transportbehältnis mitzubringen ist.
Erforderliche Unterlagen
- Verfügung zur Aushändigung
- Gültige Personaldokumente zur Identifizierung
- ggf. Vollmacht mit Kopie des Ausweises des Bevollmächtigenden (nicht bei Schusswaffen)
- Waffenrechtliche Erlaubnis (bei Schusswaffen)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- StPO