Integrationsbeauftragte - Rechtsberatung im Migrationsrecht
Das Willkommenszentrum ist die Beratungsstelle der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration. Es bietet Beratung für Eingewanderte und Neuankommende, Menschen ohne deutschen Pass und Menschen mit Migrationsgeschichte sowie für ihre Angehörigen.
Die Beratungsstelle berät zu den Themen Ankommen, Einreise und Aufenthalt, soziale Leistungen, Arbeit und Ausbildung und mehr. Hier arbeitet ein festes Team aus Beratenden und Dolmetschern und Dolmetscherinnen, das individuell und mehrsprachig sowie gemeinsam mit Kooperationspartnern und Kooperationspartnerinnen informiert, berät und unterstützt.
Das Team der Rechtsberatenden unterstützt zudem bei allen Fragen zur Einreise, zum Aufenthalts- und Freizügigkeitsrecht, zum Asylrecht, zum Arbeitsmarktzugang, bei drohender Abschiebung und zu Fragen der Einbürgerung und des Staatsangehörigkeitsrechts. Das Angebot richtet sich auch an Menschen, die keinen legalen Status besitzen. Alle Fragen des Migrationsrechts werden vertraulich behandelt und die Beratenden unterliegen der Schweigepflicht.
In besonderen Fällen bei drohender Aufenthaltsbeendigung kann ein Verfahren über die Berliner Härtefallkommission mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung eingeleitet werden (Härtefallberatung).
Die Beratungsstelle berät zu den Themen Ankommen, Einreise und Aufenthalt, soziale Leistungen, Arbeit und Ausbildung und mehr. Hier arbeitet ein festes Team aus Beratenden und Dolmetschern und Dolmetscherinnen, das individuell und mehrsprachig sowie gemeinsam mit Kooperationspartnern und Kooperationspartnerinnen informiert, berät und unterstützt.
Das Team der Rechtsberatenden unterstützt zudem bei allen Fragen zur Einreise, zum Aufenthalts- und Freizügigkeitsrecht, zum Asylrecht, zum Arbeitsmarktzugang, bei drohender Abschiebung und zu Fragen der Einbürgerung und des Staatsangehörigkeitsrechts. Das Angebot richtet sich auch an Menschen, die keinen legalen Status besitzen. Alle Fragen des Migrationsrechts werden vertraulich behandelt und die Beratenden unterliegen der Schweigepflicht.
In besonderen Fällen bei drohender Aufenthaltsbeendigung kann ein Verfahren über die Berliner Härtefallkommission mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung eingeleitet werden (Härtefallberatung).
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt
Gebühren
keine