Parkausweis für Gäste beantragen am Standort Bürgeramt Wedding

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Bitte beachten Sie:
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt und dem WC ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich.

Das Finanzamt hat nur geöffnet:
Dienstag und Mittwoch 8.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 12.00 - 18.00 Uhr

Der Behindertenparkplatz befindet sich auf der Rückseite des Finanzamtes Wedding, Osloer Str. 37 und ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Pförtner erreichbar (geschlossene Parkplatzschranke).

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie!

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung

Hinweis für Terminkunden

Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Wartebereich Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 125, 128, 150, 255 bis Osloer Straße
Tram
  • M1, 50 bis U Osloer Straße
U-Bahn
  • U Osloer Straße U8, U9

Sonstige Hinweise zum Standort

BITTE BEACHTEN SIE:

  • Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im Terminablauf führt.

  • Am Standort Osloer Str. 36 kann nur mit girocard in Verbindung mit der PIN (ehemals EC Karte) bezahlt werden (keine Barzahlung) !


  • Am Standort ist ein SPEED CAPTURE – Der neue Ausweis-Automat vorhanden.
Bitte erfassen Sie Ihre Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Beantragung des gewünschten Personaldokumentes -Personalausweis und/oder Reisepass- (idealerweise 15 Minuten vorher).
Bitte wählen Sie am Ausweis-Automat, für welches Dokument Sie
Daten erfassen möchten.
Die mehrfache Verwendung der einmal erfassten Daten für die
zeitgleiche Beantragung weiterer Dokumente, außer Fahrerlaubnisse, ist im Entgelt
enthalten.
Der Einzug des Entgelts in Höhe von 6,50 Euro erfolgt bei der Beantragung.

Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.

  • Kunden, die bei Fahrzeugwechsel, Zuzug oder Kennzeichenwechsel eine Anwohnervignette beantragen, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache, verbunden mit einer Wartezeit, bedient.

  • Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
  • Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung.

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht der Infotresen gerne zur Verfügung.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Parkausweis für Gäste beantragen

In Berlin werden Parkzonen bewirtschaftet. Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass in diesen Zonen das Parken Geld kostet. In den Bewirtschaftungsgebieten ist zu den Bewirtschaftungszeiten das Parken nur mit gebührenpflichtigem Parkschein, mit Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung (z.B. für Gäste) zum Parken ohne Parkschein zulässig.

Wer Gast einer Anwohnerin oder eines Anwohners einer Parkraumbewirtschaftungszone ist, kann in Einzelfällen und unter Darlegung besonderer Gründe, eine Gästevignette beantragen und benötigt damit keinen Parkscheinen mehr.

Die Gästevignette
  • wird nur in Einzelfällen unter Darlegung besonderer Gründe ausgestellt (z. B. gesundheitliche Einschränkungen)
  • Sie ist maximal 4 Wochen gültig.
  • Damit dürfen Gäste in der Zone der besuchten Anwohner/innen für den Bewilligungszeitraum parken. Sie erhalten damit jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Gäste mit einer Schwerbehinderung (und „Gleichgestellte“) können eine Gästevignette beantragen. Der Vorteil ist, dass Sie länger als mit einem Parkausweis für Schwerbehinderte (max. 24 Stunden) parken können.

Weitere Parkausweise
Für bestimmte Gruppen gibt es weitere Parkausweise, die für Sie in Frage kommen könnten:
  • Parkausweis für Anwohner
  • Parkausweis für Handwerker
  • Parkausweis für Schwerbehinderte

Voraussetzungen

  • Besondere Gründe / Dringlichkeit
    Besondere Gründe, welche eine Ausnahmeregelung rechtfertigen können, sind beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen (z.B. für Gäste mit einer Schwerbehinderung (und „Gleichgestellte“))
  • Sie sind Gast von Anwohner/-innen einer Parkraumbewirtschaftungszone
    Die Gästevignette wird für maximal 4 Wochen ausgestellt.
  • Sie sind Halter/in eines zugelassen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen
    gilt auch für Mietwagen
  • Wohnsitz des Gastes ist außerhalb der Postleitzahlenbereiche von 10000 bis 16999
    • Die Gästevignette gilt dann auch für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen der Länder Berlin oder Brandenburg
    • und für Mietwagen
  • Ggf. Verlust oder Beschädigung der bisher gültigen Gästevignette
    Dann können Sie einen Ersatz für Ihre bestehende Gästevignette beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Gästevignette (ausgefüllt und unterschrieben)
    (Den Antrag für Ihren jeweiligen Bezirk finden Sie unter "Formulare".)
    • Schriftlich per eMail oder Post: Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden - Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. Nutzen Sie die Kontaktliste der Bezirke (unter "Weiterführende Informationen").
    • Persönlich vor Ort: Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte Antragsformular mit.
    • Bei Antragstellung durch den Gastgeber (als Bevollmächtigter): Angabe des Kfz-Kennzeichens, des Wohnortes und des Aufenthaltszeitraums des Gastes erforderlich.
    • Bei Antragstellung durch den Gast: Name und Wohnort des Gastgebers erforderlich.
  • Nachweis der besonderen Dringlichkeit
    Nachweis durch Vorlage z.B.:
    • eines EU-Parkausweises
    • oder eines besonderen Parkausweises für besondere Gruppen Schwerbehinderter („Gleichgestellte“)
    • oder eines Ausweises für Schwerbehinderte mit dem Kennzeichen „G“
    • oder eines ärztlichen Attests
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
    Bei Kennzeichen aus Berlin und Brandenburg, die außerhalb des Postleitzahlenbereichs 10000 bis 16999 bei einer Zulassungsstelle registriert worden sind.
    • Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) notwendig. Name und Anschrift der Halterin oder des Halters, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen.
  • Ggf. Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde
    • Sollten Sie als Antragsteller/in nicht selbst Halter/in des Fahrzeugs sein, ist der Nachweis z. B. durch schriftliche Erklärung des Halters bzw. der Halterin erforderlich, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung steht.
    • Mietwagen: Bestätigung der Mietwagenfirma, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
  • Personaldokument (in Kopie)
    Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse und zur Identität von Gastgeber/in und vom Gast.
    Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes:
    • das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister
    • oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Ggf. Nachweis des Verlustes oder einer Beschädigung
    Eine Ersatzausstellung der Gästevignette ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
  • Hinweis zum Datenschutz
    Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.

Gebühren

  • 10,20 Euro: bis 3 Tage
  • 13,00 Euro: bis 1 Woche
  • 15,00 Euro: bis 2 Wochen
  • 20,00 Euro: bis 3 Wochen
  • 25,00 Euro: bis 4 Wochen
Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

circa 14 Tage

Hinweise zur Zuständigkeit

Beantragen Sie die Gästevignette in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt und wo die Gastgeberin bzw. der Gastgeber gemeldet ist.

Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.

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