Jugendschutz - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Die Jugendämter stellen sicher, dass Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern im Rahmen von Kinder- und Jugendhilfeangeboten (z. B. in der Jugendfreizeitarbeit) Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes unterbreitet werden.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

Für Sie zuständig

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