Jugendschutz - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Die Jugendämter stellen sicher, dass Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern im Rahmen von Kinder- und Jugendhilfeangeboten (z. B. in der Jugendfreizeitarbeit) Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes unterbreitet werden.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.