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Jugendschutz - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Die Jugendämter stellen sicher, dass Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern im Rahmen von Kinder- und Jugendhilfeangeboten (z. B. in der Jugendfreizeitarbeit) Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes unterbreitet werden.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Keine

Zuständige Behörden

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg

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Bezirksamt Lichtenberg

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Bezirksamt Mitte

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Bezirksamt Neukölln

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Bezirksamt Pankow

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Bezirksamt Reinickendorf

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Bezirksamt Spandau

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

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Bezirksamt Treptow-Köpenick

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