Jugendschutz - allgemeine Beratung
Die Jugendämter bieten Erziehungsberechtigten Beratung zu Vorschriften zum Jugendschutz und deren Umsetzung.
Darüber hinaus beraten die Jugendämter die für die Kontrolle und Umsetzung des Jugendschutzgesetzes zuständigen Ordnungsämter bei fachlichen Fragen.
Darüber hinaus beraten die Jugendämter die für die Kontrolle und Umsetzung des Jugendschutzgesetzes zuständigen Ordnungsämter bei fachlichen Fragen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.