Jugendschutz - allgemeine Beratung

Die Jugendämter bieten Erziehungsberechtigten Beratung zu Vorschriften zum Jugendschutz und deren Umsetzung.

Darüber hinaus beraten die Jugendämter die für die Kontrolle und Umsetzung des Jugendschutzgesetzes zuständigen Ordnungsämter bei fachlichen Fragen.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

Für Sie zuständig

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