Jugendschutz - allgemeine Beratung
Die Jugendämter bieten Erziehungsberechtigten Beratung zu Vorschriften zum Jugendschutz und deren Umsetzung.
Darüber hinaus beraten die Jugendämter die für die Kontrolle und Umsetzung des Jugendschutzgesetzes zuständigen Ordnungsämter bei fachlichen Fragen.
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
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Bezirksamt Lichtenberg
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Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
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Bezirksamt Neukölln
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Bezirksamt Pankow
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Bezirksamt Reinickendorf
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Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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Bezirksamt Treptow-Köpenick
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