Prostitutionsveranstaltung - Anzeige der Organisation oder Durchführung am Standort Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe

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  • Bezirksamt Mitte
  • Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
  • Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Arbeitsgruppe Gewerbe
  • Tel.: 030) 9018-22010
  • Fax: (030) 9018-23781

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Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Prostitutionsveranstaltung - Anzeige der Organisation oder Durchführung

Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.

Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, muss dies dem am Veranstaltungsort örtlich zuständigen Ordnungsamt vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen.

Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen, sonstigen ortfesten Anlagen als auch in sonstigen mobilen Anlagen (z.B. Fahrzeugen, Schiffen, o.Ä.) durchgeführt werden. Der Betriebsort und die Betriebszeiten dürfen dabei den Anforderungen zum Schutz der bei der Prostitutionsveranstaltung tätigen Prostituierten sowie der Kundinnen und Kunden, der Jugend und der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anlieger oder der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Die Durchführung der Prostitutionsveranstaltung kann andernfalls untersagt werden.

Eine nicht, nicht rechtszeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis 1.000,00 Euro geahndet werden.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung
    (unter "Formulare")
    Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • den vollständigen Namen des Betreibers der Prostitutionsveranstaltung,
    • den genauen Ort und die Zeit der Veranstaltung,
    • den vollständigen Namen des Eigentümers, der für die bei der Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen verantwortlich ist.
    Nutzen Sie bitte den im Abschnitt Formulare unten hinterlegten Anzeigevordruck!
  • Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe (Kopie) mit Betriebskonzept
    Im Betriebskonzept sind die wesentlichen Merkmale der Prostitutionsstätte und die Vorkehrungen zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Prostitutionsschutzgesetz zu beschreiben.
    Ggf. wenn vorhanden auch die Kopie der Stellvertretererlaubnis.
  • Veranstaltungskonzept
    Ein auf die jeweilige konkrete Veranstaltung bezogenes Veranstaltungskonzept.
    Vor jeder einzelnen Prostitutionsveranstaltung hat der Betreiber zusätzlich zum allgemeinen Betriebskonzept ein konkretes Veranstaltungskonzept zu erstellen, dass die räumlichen, organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Veranstaltung beschreibt.
  • Einverständniserklärung Eigentümer
    Einverständnis des Eigentümers, der für die Durchführung der Veranstaltung die Nutzung der Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen gewährt (z.B. durch Kopie Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag)
  • Anmeldebescheinigungen / Aliasbescheinigungen (Kopie)
    Die Anmeldebescheinigungen und/oder Aliasbescheinigungen aller voraussichtlich bei der Prostitutionsveranstaltung tätig werdenden Prostituierten.
  • Vereinbarungen mit Prostituierten (kopie)
    Die mit den Prostituierten geschlossen Vereinbarungen/Verträge für die Veranstaltung.
  • Ggf. gültige Betriebszulassung/Betriebsfähigkeit
    • sofern ein Prostitutionsfahrzeug als Veranstaltungsort genutzt wird:
    Nachweis über eine aktuell gültige Betriebszulassung und technischen Betriebsfähigkeit (z.B. durch Kopie der letzten Hauptuntersuchung, Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I, Werkstattserviceheft, o.ä.)

Gebühren

150,00 bis 7.000,00 Euro je nach Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Anzeige zur Durchführung oder Organisation einer Prostitutionsveranstaltung ist bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.