Zweckentfremdung von Wohnraum - Genehmigung zur Ferienwohnungsvermietung einer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen am Standort Wohnungsamt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Wohnungsamtes

Aufgrund eines sehr hohen Antragseingangs von Anträgen auf Wohngeld und für Leistungen der Bildung und Teilhabe ergeben sich leider höhere Bearbeitungszeiten.

Um eine Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen, werden verschiedene organisatorische Veränderungen durchgeführt. Dazu gehört, dass die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeitenden reduziert werden muss.
Für die Zeit vom 01.04.2025 bis 31.12.2026 stehen Ihnen die Kolleg:innen des Wohnungsamtes daher ausschließlich dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Gleichzeitig möchten wir bitten, alle Anträge und Unterlagen ausschließlich per Post einzureichen und von Rückfragen abzusehen. Sofern notwendig, wird das Wohnungsamt Sie unaufgefordert kontaktieren.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      11:00 -12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
  • Donnerstag

      11:00 -12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Anträge sind per Post ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Wohnungsamt
10360 Berlin
Bitte geben Sie dabei immer das Geschäftszeichen, den Namen des zuständigen Mitarbeitenden und eine telefonische Erreichbarkeit an.

Die Antragsannahme für alle o.g. Dienstleistungen kann auch in den Lichtenberger Bürgerämtern erfolgen.

Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt und ggf. erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung (z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen) erfolgen ausschließlich schriftlich oder telefonisch.
Eine Bedienung persönlich vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeitenden.

Das Wohnungsamt ist per E-Mail erreichbar

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Zweckentfremdung von Wohnraum - Genehmigung zur Ferienwohnungsvermietung einer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen

Wenn Sie Ihre selbstgenutzte Berliner Haupt- oder Nebenwohnung während eigener Abwesenheitszeiten kurzzeitig vermieten wollen, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Grund dafür ist das Zweckentfremdungsverbot. Es besagt, dass Wohnraum nur zu Wohnzwecken vermietet werden darf. Wenn Sie jedoch Ihre Wohnung zum Beispiel als Ferienwohnung anbieten, ist dies kein Wohnzweck, sondern stellt eine Zweckentfremdung dar, die von den Behörden zuerst geprüft und genehmigt werden muss. Genehmigungen werden in der Regel befristet erteilt.

Im Genehmigungsverfahren muss die Behörde abwägen zwischen Ihrem schutzwürdigen privaten Interesse an der Vermietung und dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums.

In der Regel kann Ihnen eine Genehmigung erteilt werden,
  • wenn der Charakter Ihrer Hauptwohnung nicht angetastet wird (d. h. die Wohnung muss weiterhin Ihr Lebensmittelpunkt bleiben) oder
  • wenn Sie Ihre selbstgenutzte Berliner Nebenwohnung nur an höchstens 90 Tagen im Jahr vermieten.
  • Hinweis: Sie brauchen keine Genehmigung, wenn es sich um eine Vermietung von maximal 49% der Gesamtwohnfläche der Berliner Hauptwohnung, in der der tatsächliche Lebensmittelpunkt begründet wird, handelt (bei der Berechnung werden Küche und Bad jeweils zur Hälfte mitgerechnet).
Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen "Antrag auf Genehmigung für die zeitweise Ferienwohnungsvermietung einer selbstgenutzten Berliner Haupt- oder Nebenwohnung". Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
  2. Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich zuerst digital authentifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto. Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, Ihr ELSTER-Zertifikat, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
  3. Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen im Online-Dienst hoch bzw. reichen Sie bei schriftlicher Antragstellung die Unterlagen zusammen mit dem ausgefüllten Antrag per Post ein.
  4. Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen.
  5. Sie erhalten den Genehmigungsbescheid und den Gebührenbescheid per Post.
  6. Wenn Sie die Vermietung Ihrer Wohnung anschließend öffentlich anbieten oder bewerben wollen (z. B. über eine Internet-Plattform), müssen Sie vorher zusätzlich eine Registrierungsnummer beantragen (siehe "Weiterführende Informationen").
  7. Wollen Sie Informationen oder Belege berichtigen oder aktualisieren, können Sie das ebenfalls online oder schriftlich per Post erledigen.
  8. Ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung sollte möglichst einen Monat vor Ablauf der Genehmigung gestellt werden. Das können Sie ebenfalls online oder schriftlich per Post erledigen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Für Hauptwohnungen: Die zeitweise zweckfremde Nutzung darf den Charakter als Hauptwohnung nicht antasten
    (d. h. die Wohnung muss weiterhin Ihr Lebensmittelpunkt bleiben)
  • Für Nebenwohnungen: Die Vermietung als Ferienwohnung oder Fremdenbeherbergung darf höchstens 90 Tage im Jahr betragen
  • Bei Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung mit dem BundID-Konto
  • Bei Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (empfohlen) oder Elster-Zertifikat
    Für die Anmeldung bei Ihrem BundID-Konto mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die Software "AusweisApp"

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung oder Verlängerung der Gehenmigung für die zeitweise Ferienwohnungsvermietung einer selbstgenutzten Berliner Haupt- oder Nebenwohnung
    Bitte stellen Sie den Antrag online. Alternativ können Sie das Formular ausfüllen und den Antrag schriftlich per Post einreichen.
  • Meldebescheinigung
  • Antragsbegründung mit Belegen
  • Für Nutzungsberechtigte (z. B. Mieterinnen und Mieter): aktueller Mietnachweis
    (gültiger Mietvertrag oder Untermietvertrag und Einverständniserklärung des Vermieters)
  • Für Verfügungsberechtigte (z. B. Eigentümerinnen und Eigentümer): Eigentumsnachweis
    (aktueller Grundbuchauszug)

Gebühren

  • 100,00 Euro: je Wohneinheit für die Genehmigung (Hauptwohnung)
  • 150,00 Euro: je Wohneinheit für die Genehmigung (Nebenwohnung)
  • 50,00 Euro: Für die Bearbeitung von Änderungsanträgen (Hauptwohnung)
  • 75,00 Euro: Für die Bearbeitung von Änderungsanträgen (Nebenwohnung)
  • ein Zehntel bis fünf Zehntel der vollen Gebühr: Im Falle einer Antragsrücknahme nach Bearbeitungsbeginn oder Antragsablehnung

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Einzelfall-/Antragsabhängig

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Wohnungsamt/Bürgeramt des jeweiligen Bezirksamts, in dessen Bezirk der Wohnraum liegt.