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Impfung - Nebenwirkung melden в месте Gesundheitsamt - Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz
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- Bezirksamt Neukölln
- Gesundheitsamt - Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz
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Почтовый адресBezirksamt Neukölln Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz, 12040 Berlin
- Тел.: 030 90239 1280
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- E-Mail: GesHyg@bezirksamt-neukoelln.de
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- U7 Blaschkoallee
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Impfung - Nebenwirkung melden
Ärztinnen und Ärzte müssen Impfreaktionen, die über das übliche Ausmaß hinausgehen, unverzüglich an das Gesundheitsamt melden. Auch Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik sind hierzu verpflichtet. Das Gesundheitsamt überprüft die Meldung und leitet anonymisierte Informationen weiter an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Nicht meldepflichtig sind vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, sofern sie das übliche Ausmaß nicht überschreiten.
Beachten Sie die Meldung an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemäß der Berufsordnung für Ärzte.
Zusätzlich besteht die freiwillige Möglichkeit direkt an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Diese Möglichkeit besteht für Ärztinnen und Ärzte und für Privatpersonen.
Beachten Sie die Meldung an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemäß der Berufsordnung für Ärzte.
Zusätzlich besteht die freiwillige Möglichkeit direkt an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Diese Möglichkeit besteht für Ärztinnen und Ärzte und für Privatpersonen.
Требования
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Die meldende Person muss meldepflichtig sein
Meldepflichtige Personen sind Ärztinnen und Ärzte, Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik. - Die betroffene Person muss ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben
Erforderliche Unterlagen
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Vordruck für eine Meldung
Vordruck des Paul-Ehrlich-Instituts zur Meldung an das Gesundheitsamt durch eine meldepflichtige Person gemäß Infektionsschutzgesetz
Гонорары
keine
Законодательная база
Дополнительная информация
- Freiwillige Meldung durch Privatpersonen von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen und Impfkomplikationen
- Freiwillige Meldung durch Ärztinnen und Ärzte von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen und Impfkomplikationen
- Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Medikationsfehlern (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft)
- Meldepflicht von Impfnebenwirkungen (Robert Koch-Institut)
- Meldepflicht von Impfnebenwirkungen (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirks, in dem die betroffene Person ihren Hauptwohnsitz hat.