Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen am Standort Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Ost, Mahlsdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Ost, Mahlsdorf
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
-
Postanschrift12691 Berlin
- Tel.: (030) 90293-4588
- Fax: (030) 90293-4587
- E-Mail: RSD.HOst@ba-mh.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 12:00 Uhr
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Donnerstag
-
15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 195
-
Branitzer Str.
- 195
-
Riesaer Str.
- 395
- N5
- N95
-
Hönower Str./Riesaer Str.
- 195
- 395
- N5
- N95
-
Wildrosengehölz
- 195
- N95
-
Schwarzheider Str.
- 195
-
Am Rosenhag
- 195
- N95
-
An den Siedlergärten
- 395
-
Hönow, Mahlsdorfer Str./Thälmannstr.
- 395
- N5
-
U Louis-Lewin-Str.
- 195
- N5
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
-
Tram
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 18
- M6
-
Riesaer Str.
- 18
- M6
-
Jenaer Str.
- 18
- M6
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Nossener Str.
- 18
- M6
-
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Zossener Str.
- 18
- M6
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung zum Schutz vor akuten Gefahren für Kinder und Jugendliche. Sie darf ausschließlich durch Jugendämter und den Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt werden, wenn die Gefährdung nicht anders abzuwenden ist.
Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.
Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.
Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.
Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-