Hilfe zur Erziehung - Soziale Gruppenarbeit am Standort Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Ost, Mahlsdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sprechzeiten: Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen und ausreichend Zeit für Ihre Anliegen zu haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Die Kontaktdaten der für Sie richtigen Ansprechperson finden Sie auf der Internetseite des Jugendamtes Kontaktdaten Jugendamt .

Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins beachten Sie bitte folgende Hinweise zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins.

Alle Bereiche des Jugendamtes stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail zu allen Fragestellungen rund um die Angebote, Leistungen und Hilfen des Jugendamtes zur Verfügung.

Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag

      15:00 - 18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfe zur Erziehung - Soziale Gruppenarbeit

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Die gemeinsamen Gruppenerlebnisse sorgen für die Entwicklung sozialer Fähigkeiten und angemessener Umgangs- und Auseinandersetzungsformen mit Gleichaltrigen.
Unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Gruppenarbeit ist die Einbeziehung der Eltern zum Beispiel in Form von Gesprächen, Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten.

Voraussetzungen

  • Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt
    Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel.

Erforderliche Unterlagen

  • Hilfeplan
    Antrag und Erstellung eines entsprechenden Hilfeplanes.

Formulare

  • Antrag auf Hilfe zur Erziehung

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die sozialpädagogische Familienhilfe kann bei dem Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragt werden und wird bei der Beratung ausgehändigt.