Hilfe zur Erziehung - Sozialpädagogische Familienhilfe am Standort Jugendamt – Regionale Dienste

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Jugendamt – Regionale Dienste
- Große-Leege-Straße 103, 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90296-7031
- Fax: (030) 90296-5069
- E-Mail: juginfo@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges)
Nahverkehr
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
0.3km
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
0.3km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.4km
Große-Leege-Str./Freienwalder Str.
- 256
- N56
-
0.5km
Alt-Hohenschönhausen
- 256
- 294
- N56
-
0.6km
Werneuchener Str./Große-Leege-Str.
- 256
- N56
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
0.7km
Gehrenseestr.
- 256
- 294
- N56
-
0.7km
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
1km
Gembitzer Str.
- 256
- N56
-
0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- Tram
-
-
0.2km
Oberseestr.
- M5
-
0.5km
Berlin, Freienwalder Str.
- M5
-
0.5km
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
0.5km
Degnerstr./Suermondtstr.
- 27
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 18
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.7km
Am Faulen See
- 27
-
0.8km
Werneuchener Str.
- M5
-
0.9km
Gehrenseestr.
- M17
- M4
- M5
- 18
- 27
-
1.2km
Rhinstr./Plauener Str.
- 18
- 27
- M17
- M4
- M5
-
1.2km
Arendsweg
- 16
- 27
- M17
- M6
- M8
-
0.2km
Oberseestr.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Erziehung - Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie unterstützen.
Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen,
die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.
Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.
Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen,
die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.
Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.
Voraussetzungen
-
Hinweis:
Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt für die Familie nach
vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans.
Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel
Erforderliche Unterlagen
- Wird bei der Beratung besprochen
Formulare
- Antrag auf Hilfen zur Erziehung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch VIII § 27
- Sozialgesetzbuch VIII § 31