Hilfe zur Erziehung - Sozialpädagogische Familienhilfe am Standort Jugendamt – Regionale Dienste

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft in Unterhaltsfragen, Beurkundungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:

(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5116 für Elterngeld
sowie ggf. die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen.

Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. (Telefon: (030) 90296-7080).

Der Bereitschaftsdienst für Krisenfälle ist weiterhin montags bis freitags 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar unter (030) 90296-55555.

Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges)

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfe zur Erziehung - Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie unterstützen.
Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen,
die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.

Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.

Voraussetzungen

  • Hinweis:
    Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt für die Familie nach
    vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans.
    Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel

Erforderliche Unterlagen

  • Wird bei der Beratung besprochen

Formulare

  • Antrag auf Hilfen zur Erziehung

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch VIII § 27
  • Sozialgesetzbuch VIII § 31

Weiterführende Informationen

Chat

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