Hilfe zur Erziehung - Erziehung in einer Tagesgruppe am Standort Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Ost, Mahlsdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Ost, Mahlsdorf
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
-
Postanschrift12691 Berlin
- Tel.: (030) 90293-4588
- Fax: (030) 90293-4587
- E-Mail: RSD.HOst@ba-mh.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
Bus
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 195
-
Branitzer Str.
- 195
-
Riesaer Str.
- 395
- N5
- N95
-
Hönower Str./Riesaer Str.
- 195
- 395
- N5
- N95
-
Wildrosengehölz
- 195
- N95
-
Schwarzheider Str.
- 195
-
Am Rosenhag
- 195
- N95
-
An den Siedlergärten
- 395
-
Hönow, Mahlsdorfer Str./Thälmannstr.
- 395
- N5
-
U Louis-Lewin-Str.
- 195
- N5
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
-
Tram
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 18
- M6
-
Riesaer Str.
- 18
- M6
-
Jenaer Str.
- 18
- M6
-
Nossener Str.
- 18
- M6
-
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Zossener Str.
- 18
- M6
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Erziehung - Erziehung in einer Tagesgruppe
Die Hilfe in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen.
Die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen soll durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützt werden. Dadurch kann der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie gesichert werden.
Die Kinder und Jugendlichen werden tagsüber oder nach der Schule an den Werktagen intensiv betreut.
Die Hilfe kann in Gruppen einer Einrichtung, aber auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden.
Die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen soll durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützt werden. Dadurch kann der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie gesichert werden.
Die Kinder und Jugendlichen werden tagsüber oder nach der Schule an den Werktagen intensiv betreut.
Die Hilfe kann in Gruppen einer Einrichtung, aber auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden.
Voraussetzungen
-
Hinweis:
Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt für die Familie nach
vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans.
Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel
Erforderliche Unterlagen
- Wird bei der Beratung besprochen
Formulare
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Gebühren
keine