Schrittweise Öffnung des Jugendamtes: persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung möglich
Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können ab 4. Mai 2020 wieder im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.
Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft in Unterhaltsfragen, Beurkundungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:
(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5386 für Elterngeld
sowie ggf. die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen.
Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. Wenn Sie persönlich kommen möchten, rufen Sie bitte vorher an und vereinbaren Sie einen Termin (Telefon: (030) 90296-7080).
Der Bereitschaftsdienst für Krisenfälle ist weiterhin montags bis freitags 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar unter (030) 90296-55555.
Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzt.
Der Anspruch besteht dann, wenn auf Grund psychischer Belastungen und Besonderheiten wie z.B. großer Ängste, Ess-Störungen oder Teilleistungsstörungen die Teilnahme am sozialen, schulischen oder auch beruflichen Leben beeinträchtigt ist.
Eingliederungshilfe soll im normalen Alltag des Kindes bzw. Jugendlichen stattfinden und sonst drohende Ausgliederung verhindern.
Die Hilfe wird in unterschiedlichsten Formen geleistet:
Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind/der Jugendliche mit seinem sorgeberechtigten Elternteil lebt.
Bezirksamt Lichtenberg
Jugendamt – Regionale Dienste
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges)