Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst Nord

Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst Nord
- Königin-Luise 96, 14195 Berlin
-
Postanschrift14160 Berlin
- Tel.: (030) 90299-3578
- Fax: (030) 90299-1674
- E-Mail: jugendamt-region-nord@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00 - 13:00 Uhr
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Donnerstag
-
16:00 - 18:00 Uhr
Nahverkehr
Nahverkehr
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U Dahlem-Dorf
- U3
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1km
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- U3
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1.1km
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- U3
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1.4km
U Podbielskiallee
- U3
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1.9km
U Onkel Toms Hütte
- U3
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0.9km
U Dahlem-Dorf
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Königin-Luise-Str./Clayallee
- X83
- 115
- N10
- X10
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0.2km
Vogelsang
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- X83
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Alliiertenmuseum
- 115
- N10
- X83
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0.5km
Bachstelzenweg
- N10
- X83
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0.6km
Brücke-Museum/Kunsthaus Dahlem
- 115
- X10
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0.7km
Domäne Dahlem
- 110
- N10
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0.8km
Hüttenweg
- 115
- N10
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0.8km
Drosselweg
- 110
- N10
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0.9km
Waldfriedhof Dahlem
- 285
-
0.9km
Löhleinstr.
- 110
- M11
- N3
-
0.1km
Königin-Luise-Str./Clayallee
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzt.
Der Anspruch besteht dann, wenn auf Grund psychischer Belastungen und Besonderheiten wie z.B. großer Ängste, Ess-Störungen oder Teilleistungsstörungen die Teilnahme am sozialen, schulischen oder auch beruflichen Leben beeinträchtigt ist.
Eingliederungshilfe soll im normalen Alltag des Kindes bzw. Jugendlichen stattfinden und sonst drohende Ausgliederung verhindern.
Die Hilfe wird in unterschiedlichsten Formen geleistet:
Der Anspruch besteht dann, wenn auf Grund psychischer Belastungen und Besonderheiten wie z.B. großer Ängste, Ess-Störungen oder Teilleistungsstörungen die Teilnahme am sozialen, schulischen oder auch beruflichen Leben beeinträchtigt ist.
Eingliederungshilfe soll im normalen Alltag des Kindes bzw. Jugendlichen stattfinden und sonst drohende Ausgliederung verhindern.
Die Hilfe wird in unterschiedlichsten Formen geleistet:
- ambulante (häufig therapeutische) Hilfen,
- teilstationäre Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche,
- geeignete Pflegepersonen,
- stationäre Einrichtungen über Tag und Nacht,
- persönliches Budget.
Voraussetzungen
- Feststellung des Abweichens seelischer Gesundheit für höchstwahrscheinlich länger
- Entscheidung über die Beeinträchtigung der Teilhabe in der Gesellschaft durch das Jugendamt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragstellung beim örtlich zuständigen Jugendamt
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind/der Jugendliche mit seinem sorgeberechtigten Elternteil lebt.