Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzt.
Der Anspruch besteht dann, wenn auf Grund psychischer Belastungen und Besonderheiten wie z.B. großer Ängste, Ess-Störungen oder Teilleistungsstörungen die Teilnahme am sozialen, schulischen oder auch beruflichen Leben beeinträchtigt ist.
Eingliederungshilfe soll im normalen Alltag des Kindes bzw. Jugendlichen stattfinden und sonst drohende Ausgliederung verhindern.
Die Hilfe wird in unterschiedlichsten Formen geleistet:
Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind/der Jugendliche mit seinem sorgeberechtigten Elternteil lebt.
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst Südost
Erläuterung der Symbole
rollstuhlgerechte Rampe führt zum Haupteingang