Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter an Personen, die ihre staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)