328012
99018096001000
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/in - wenn Prüfung in Berlin angelegt
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter an Personen, die ihre staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.
Voraussetzungen
-
Erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung als Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter
Erforderliche Unterlagen
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Führungszeugnis der Belegart "0" (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde),
das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. - Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
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Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
- Bescheinigung (Original) über die Ableistung des Praktikums
Gebühren
85,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)