Familiengerichtliches Verfahren und Information - Unterstützung am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 4 (Klosterstr. 36)

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Kontakt

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Verinbarung

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Hinweise zur Anschrift des Standorts

4. und 6. Etage

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Familiengerichtliches Verfahren und Information - Unterstützung

Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Das Jugendamt informiert das Familiengericht über eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls, sofern es die Gefährdung nicht anderweitig abwenden kann.

Voraussetzungen

  • Antrag von Eltern beim Familiengericht
  • Antrag des Jugendamtes oder von Dritten beim Familiengericht

Erforderliche Unterlagen

  • Anfrage des Gerichtes

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

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