Familiengerichtliches Verfahren und Information - Unterstützung am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Marienfelde/Lichtenrade (u.a. Hilfen zur Erziehung)

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Familienservicebüro:
      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
  • Dienstag

      Familienservicebüro:
      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
  • Mittwoch

      Familienservicebüro:
      Geschlossen. Telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag

      Familienservicebüro:
      15:00 bis 18:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
  • Freitag

      Familienservicebüro:
      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr)

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Familiengerichtliches Verfahren und Information - Unterstützung

Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Das Jugendamt informiert das Familiengericht über eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls, sofern es die Gefährdung nicht anderweitig abwenden kann.

Voraussetzungen

  • Antrag von Eltern beim Familiengericht
  • Antrag des Jugendamtes oder von Dritten beim Familiengericht

Erforderliche Unterlagen

  • Anfrage des Gerichtes

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

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