Familiengerichtliches Verfahren und Information - Unterstützung am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Marienfelde/Lichtenrade (u.a. Hilfen zur Erziehung)
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Marienfelde/Lichtenrade (u.a. Hilfen zur Erziehung)
- Briesingstraße 6 , 12307 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, 10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-4023
- Fax: (030) 90277-8150
- E-Mail: post.jugendamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
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Familienservicebüro:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) -
Dienstag
-
Familienservicebüro:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) -
Mittwoch
-
Familienservicebüro:
Geschlossen. Telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr -
Donnerstag
-
Familienservicebüro:
15:00 bis 18:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) -
Freitag
-
Familienservicebüro:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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Bus
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Riedingerstr.
- 172
- 743
-
S Lichtenrade
- 172
- 175
- 275
- M76
-
Rehagener Str.
- 275
- M76
- 743
- 175
-
Wolziger Zeile
- 175
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Wünsdorfer Str./Blohmstr.
- 172
- 175
- 275
- M76
-
Riedingerstr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Familiengerichtliches Verfahren und Information - Unterstützung
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Das Jugendamt informiert das Familiengericht über eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls, sofern es die Gefährdung nicht anderweitig abwenden kann.
Voraussetzungen
- Antrag von Eltern beim Familiengericht
- Antrag des Jugendamtes oder von Dritten beim Familiengericht
Erforderliche Unterlagen
- Anfrage des Gerichtes
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.