Familiengerichtliches Verfahren und Information - Unterstützung am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Tempelhof / Mariendorf (u.a. Hilfen zur Erziehung)
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Tempelhof / Mariendorf (u.a. Hilfen zur Erziehung)
- Strelitzstraße 15 , 12105 Berlin
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PostanschriftBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, 10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-3910
- Fax: (030) 90277-3911
- E-Mail: post.jugendamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
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09:00 bis 12:00 Uhr
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Donnerstag
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16:00 bis 18:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Attilastr.
- S2
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S Südende
- S25
- S26
-
S Attilastr.
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U-Bahn
-
Bus
-
Mariendorfer Damm/Eisenacher Str.
- N6
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Lerchenweg
- 282
-
U Ullsteinstr.
- N6
-
U Westphalweg
- N6
- 282
-
Rathausstr./Kaiserstr.
- 282
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Mariendorfer Damm/Eisenacher Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Familiengerichtliches Verfahren und Information - Unterstützung
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Das Jugendamt informiert das Familiengericht über eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls, sofern es die Gefährdung nicht anderweitig abwenden kann.
Voraussetzungen
- Antrag von Eltern beim Familiengericht
- Antrag des Jugendamtes oder von Dritten beim Familiengericht
Erforderliche Unterlagen
- Anfrage des Gerichtes
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.