Erziehungs- und Familienberatung
Kinder, Jugendliche, Eltern und anderen Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, sich beraten zu lassen,
- in Erziehungsfragen
- in anderen familienbezogenen Problemlagen
- in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- zur Unterstützung bei der Ausübung des Umgangs.
Voraussetzungen
- Anmeldung
- Terminvereinbarung
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.