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Approbation/ggf. Berufserlaubnis als Psychotherapeut/in - bei abgeschlossener Ausbildung im Ausland
Erteilung einer Approbation/ggf. Berufserlaubnis als Psychotherapeutin / Psychotherapeut, die ihre psychologische Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben.
Voraussetzungen
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Eine im Ausland abgeschlossene Ausbildung, die mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist oder ein gleicher Kenntnisstand
Bei wesentlichen Unterschieden zwischen den Ausbildungen, die nicht durch einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden können, ist eine Eignungsprüfung abzulegen oder an einem Anpassungslehrgang teilzunehmen. -
Gesundheitliche Eignung
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Ausreichende Deutschkenntnisse der Stufe B 2
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Fachsprachentest
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Nachweis der Zuständigkeit
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung der Approbation
(unter "Formulare")
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Nachweis der Berufsqualifikation zum unmittelbaren Zugang zum Beruf der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten
Berufsausübungsberechtigung von dem Staat, in dem sie erworben wurde
- Unterlagen über die abgeschlossene Ausbildung mit deutscher Übersetzung
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Nachweis über die Zuständigkeit
z.B. Einstellungszusage über einen Arbeitsplatz in Berlin, aktueller Melderegisterauszug über einen Hauptwohnsitz oder Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Land Berlin, Bewerbungen auf offene Stellen im Land Berlin, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
- Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
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Identitätsnachweis
gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Geburtsurkunde
bei Namensänderung, z.B. durch Heirat auch diese Urkunde
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Amtliches Führungszeugnis Beleg-Art "0"
bei Vorlage nicht älter als 3 Monate
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Führungszeugnis/Straffreiheitsbescheinigung
der Polizei- oder Justizbehörden des Heimatlandes und ggf. des Studienlandes
(bei Vorlage nicht älter als 3 Monate) -
Leumundszeugnis/Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)
der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wurde
(bei Vorlage nicht älter als 3 Monate) -
Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
bei Vorlage nicht älter als 3 Monate
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Zertifikat B 2 über Kenntnisse der deutschen Sprache
Zertifikat vom Goetheinstitut, Telc oder TestDaf
(nicht älter als 3 Jahre) - Fachsprachentest (Psychotherapeutenkammer Berlin)
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Promotionsurkunde
wenn vorhanden
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Checkliste für Personen mit EU-Ausbildung
Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung - Europäische Union
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Checkliste für Personen mit Drittstaaten-Ausbildung
Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung - Drittstaat
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Beglaubigte Kopien oder Vorlage der Originale
Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
Formulare
Gebühren
- 192,00 Euro: Personen mit EU-Ausbildung
- 271,00 Euro: Personen mit Drittstaatenausbildung und Berufserlaubnis im Land Berlin
- 350,00 Euro: Personen mit Drittstaatenausbildung und Berufserlaubnis im Land Berlin
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Approbation/ggf. Berufserlaubnis wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt; Anerkennung ausländischer Gesundheitsberufe - erteilt.
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)