Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen am Standort Bürgeramt Prenzlauer Berg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die Bürgerämter bieten alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.
- Grundsätzlich gilt:
Bitte beachten Sie, dass nach der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Zutritt zu den Dienstgebäuden seit 08.12.2021 nur unter Einhaltung der sogenannten 3-G-Regel gestattet ist. Das bedeutet, dass Sie unaufgefordert den Nachweis vorzulegen haben, dass Sie entweder genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt) sind.
Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Bürgeramt befindet sich auf dem Gelände Fröbelstraße 17 im Haus 6.
Ein Fotoautomat ist im Haus 6 vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu:
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.
Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
- für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).
Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.
Hiernach unterscheidet sich die Antragsstellung:
für Privatpersonen und Kapital-und Personengesellschaften:
- Onlinebeantragung des Gewerbezentralregisterauszuges beim Bundesministerium für Justiz (BfJ) (vgl. Onlineabwicklung)
- Persönlich beim Bürgeramt, wenn Sie den Nachweis für Sie als Privatperson (natürliche Person) beantragen möchten
- Persönlich beim Ordnungsamt des Hauptsitzes durch den gesetzlichen Vertreter, wenn Sie den Nachweis für eine juristische Person (z.B. GmbH) beantragen möchten
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Beantragung im Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz
Eine direkte Onlinebeantragung des Gewerbezentralregisterauszuges beim Bundesministerium für Justiz (BfJ) ist für Privatpersonen und Personen-/Kapitalgesellschaften mit dem neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel möglich. Sie müssen zuvor die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben und über ein geeignetes Lesegerät verfügen.
-
Beantragung als natürliche Person beim Bürgeramt
- als Privatperson, persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich
- Wohnanschrift in Berlin
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Beantragung als gesetzlicher Vertreter für eine juristische Person beim Ordnungsamt des Hauptsitzes
Bei Kapitalgesellschaften bzw. Personenvereinigungen sollte stets ein aktueller Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorgelegt werden. Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der Kapitalgesellschaft oder der Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist entsprechend nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen. Der Auszug kann nur beim Ordnungsamt beantragt werden in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte örtlich befindet.
Erforderliche Unterlagen
-
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
online möglich oder persönlich vor Ort
- Online-Abwicklung: Nur mit dem neuen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) möglich. Sie müssen zuvor die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben und über ein geeignetes Lesegerät verfügen.
- Personalausweis oder Reisepass/Aufenthaltstitel
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Für ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- Name und Anschrift der Behörde, für die der Gewerbezentralregisterauszug bestimmt ist
- Aktenzeichen und Verwendungszweck
-
Für Kapital- oder Personengesellschaften zusätzlich
- aktueller Handelsregisterauszug aus der die gesetzliche Vertretungsberechtigung hervorgeht
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Für Privatpersonen: Alle Bürgerämter unabhängig vom Wohnort.
- Für Kapitalgesellschaften bzw. Personenvereinigungen: Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Hauptsitz befindet.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Bürgeramt Prenzlauer Berg
Nahverkehr
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