Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30-15.00 Uhr (nur mit Termin)
      15.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt. Pro Termin ist nur ein Kunde vorgesehen.

Terminbuchungen sind über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und telefonisch über die Servicenummer 115 möglich. Wir bitten unsere Kunden mit Termin, rechtzeitig zu erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können im Warteraum, gegenüber der Information des Bürgeramtes, Platz nehmen. Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir die folgenden Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an unserem Standort an:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass spontane Vorsprachen je nach Besucheraufkommen möglicherweise nicht möglich sind. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit. Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Serviceportal.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Lassen Sie das digitale und biometrische Foto für Babys und Kleinkindern unter 6 Jahren bereits vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleistenden anfertigen. Das Bürgeramt kann das Foto aus der Cloud abrufen. Eine Übersicht über teilnehmende Fotodienstleistende finden Sie unter der Website www.alfo-passbild.com

Aktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.

Bargeldzahlungen sind nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse möglich: dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 12:00 bis 15:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten können bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen

Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu:
Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
erfasst werden.

Mit dem Gewerbezentralregisterauszug können Sie als Gewerbetreibender Ihre Zuverlässigkeit nachweisen, dass bei Ihnen keine o.g. Eintragungen vorliegen.

Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
  • für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
  • für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).

Welche Art von Gewerbezentralregisterauszug Sie benötigen, hängt vom jeweiligen Auskunftszweck ab. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt. Wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt. Eine Auskunft für behördliche Zwecke geht immer direkt an die Behörde.

Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Für den Online-Antrag: aktivierte Online-Ausweisfunktion
    für Privatpersonen und Personen-/Kapitalgesellschaften
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die Software "AusweisApp"
  • Für den Antrag vor Ort als natürliche Person: Wohnanschrift in Berlin, persönliche Vorsprache (Vertretung möglich)
    Wenn Sie vertreten werden, benötigt Ihre Vertretung eine Vollmacht von Ihnen.
  • Für den Antrag vor Ort als gesetzlicher Vertreter für eine juristische Person: Vertretungsbefugnis
    Der Vertreter der juristischen Person (Kapitalgesellschaft oder der Personenvereinigung) kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag persönlich vor Ort.
  • Ausweisdokument
    Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltstitel, eID-Karte
  • Für ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde: Name der Behörde und Aktenzeichen
    • Name und Anschrift der Behörde, für die der Gewerbezentralregisterauszug bestimmt ist
    • Aktenzeichen und Verwendungszweck
  • Für Kapital- oder Personengesellschaften zusätzlich: Registerauszug
    Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts, aus der die gesetzliche Vertretungsberechtigung hervorgeht.

Gebühren

13,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Bürgeramt
Für Privatpersonen: Alle Bürgerämter unabhängig vom Wohnort.

  • Ordnungsamt
Für Kapitalgesellschaften bzw. Personenvereinigungen: Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Hauptsitz befindet.