Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in zivilrechtlichen Verfahren beantragen am Standort Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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barrierefreier Zugang: Littenstraße 14

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
      15:00-18:00 Uhr: zusätzlich Info- und Rechtsantragsstellen
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die unter https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-zivil/ veröffentlichten Informationen zu den aktuellen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs!

Hinweis für Terminkunden

Bei Terminen bitte die Zeitverzögerung durch Sicherheitskontrollen beachten.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in zivilrechtlichen Verfahren beantragen

Waren Sie als Zeugin oder Zeuge beteiligt in einem zivilrechtlichen Verfahren
  • der Berliner Amtsgerichte,
  • des Landgerichts Berlin,
  • des Kammergerichts?

Dann können Sie entschädigt werden für
  • Verdienstausfall,
  • Zeitversäumnis,
  • Fahrtkosten und
  • sonstige Aufwendungen.

Voraussetzungen

  • Sie waren zu einem Termin als Zeuge/in geladen und sind zum Termin erschienen
  • Sie haben nicht auf die Zeugenentschädigung verzichtet
  • Beantragung innerhalb von 3 Monaten

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Entschädigung von Zeugen/innen in zivilrechtlichen Verfahren
    (unter "Formulare")
    Den Vordruck haben Sie auch bereits mit der Ladung zum Termin erhalten.
  • Auszahlungsauftrag
    Mit dem „Auszahlungsauftrag“ (amtlich: HKR 172) wird Ihre Anwesenheit bescheinigt. Original und Durchschrift des „Auszahlungsauftrages“ erhalten Sie nach Ihrer Zeugenaussage / nach Ihrer Entlassung aus dem Termin. Der Auszahlungsauftrag muss vom Gericht unterschrieben sein.
  • Nachweise über entstandenen Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
    Entstandene Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen nach (z. B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen für Flugtickets, Übernachtungskosten).
  • Bescheinigung über Verdienstausfall
    Ist Ihnen Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber bescheinigen. Das Formular für eine Verdienstausfallbescheinigung haben Sie bereits zusammen mit Ihrer Ladung erhalten.
  • Nachweis der Selbstständigkeit
    Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbstständigkeit (z. B. Gewerbeschein) bei und geben Sie Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
  • Glaubhaftmachung der freiberuflichen Tätigkeit
    Sind Sie freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft. Geben Sie bitte außerdem Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit und Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.

Gebühren

keine

Chat

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