Sachverständige - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren beantragen am Standort Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.

години роботи

  • понеділок

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Вівторок

      09:00 - 13:00 Uhr
  • середа

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Четвер

      09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • п'ятниця

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Termine für Kirchenaustritte werden nur online vergeben.

Місцевий трафік

  • Автобус

    • Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
  • Міська електричка

    • S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
  • Метро (U-Bahn)

    • U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)

Додаткова інформація щодо місця перебування

Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.

варіанти оплати

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Sachverständige - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren beantragen

Sachverständige, die in einem zivilrechtlichen Verfahren
  • eines Berliner Amtsgerichts,
  • des Landgerichts Berlin,
  • des Kammergerichts

für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

  • ein Honorar für ihre Leistungen,
  • Fahrtkostenersatz,
  • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
  • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

Передумови

  • Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens
    Sie müssen vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein.
  • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
    Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
    Die Frist beginnt:
    • bei schriftlicher Begutachtung mit dem Eingang Ihres Gutachtens bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat und
    • im Fall der Anhörung im Verhandlungstermin mit deren Ende. Bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) beginnt die Frist mit Beendigung der letzten Anhörung.
    • Enden Auftrag oder Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

Необхідні документи

  • Rechnung zum schriftlichen Gutachten
    Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
  • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen (Original)
    Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.

збори

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Gericht, für welches Sie tätig waren.