Sachverständige - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren beantragen at the location Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte

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Contact

  • This facility is wheelchair accessible.
  • Handicapped parking space available.
  • A wheelchair-accessible elevator is available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.

Opening hours

  • Monday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Tuesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Wednesday

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Thursday

      09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Friday

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Termine für Kirchenaustritte werden nur online vergeben.

Public transportation

  • Bus

    • Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
  • Train (S-Bahn)

    • S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
  • Underground

    • U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)

Additional information

Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.

Payment options

  • Barzahlung

Service description

Sachverständige - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren beantragen

Sachverständige, die in einem zivilrechtlichen Verfahren
  • eines Berliner Amtsgerichts,
  • des Landgerichts Berlin,
  • des Kammergerichts

für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

  • ein Honorar für ihre Leistungen,
  • Fahrtkostenersatz,
  • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
  • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

Prerequisites

  • Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens
    Sie müssen vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein.
  • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
    Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
    Die Frist beginnt:
    • bei schriftlicher Begutachtung mit dem Eingang Ihres Gutachtens bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat und
    • im Fall der Anhörung im Verhandlungstermin mit deren Ende. Bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) beginnt die Frist mit Beendigung der letzten Anhörung.
    • Enden Auftrag oder Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

Documents required

  • Rechnung zum schriftlichen Gutachten
    Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
  • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen (Original)
    Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.

Fees

keine

Notes on responsibility

Zuständig ist das Gericht, für welches Sie tätig waren.