Sachverständige - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren beantragen am Standort Amtsgericht Spandau
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Kontakt
- Amtsgericht Spandau
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90157 - 0
- Fax: (030) 90157 - 444
- Kontaktformular
- Homepage
Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.
Öffnungszeiten
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09:00 - 13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00 - 13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Freitag
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09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine für Kirchenaustritte werden derzeit nur telefonisch unter der Nummer
030 / 90157 369 vergeben.
030 / 90157 369 vergeben.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
- S-Bahn
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- S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
- U-Bahn
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- U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Sachverständige - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren beantragen
Sachverständige, die in einem zivilrechtlichen Verfahren
- eines Berliner Amtsgerichts,
- des Landgerichts Berlin,
- des Kammergerichts
- ein Honorar für ihre Leistungen,
- Fahrtkostenersatz,
- Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Voraussetzungen
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Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens
Sie müssen vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein. -
Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt:
- bei schriftlicher Begutachtung mit dem Eingang Ihres Gutachtens bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat und
- im Fall der Anhörung im Verhandlungstermin mit deren Ende. Bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) beginnt die Frist mit Beendigung der letzten Anhörung.
- Enden Auftrag oder Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.
Erforderliche Unterlagen
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Rechnung zum schriftlichen Gutachten
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein. -
Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen (Original)
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Gebühren
keine