Grundbuch - Führung des Grundbuchs am Standort Amtsgericht Kreuzberg
(zuständig für Friedrichshain-Kreuzberg - und den Stadtbezirk Tempelhof)

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Grundbucheinsichtsstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Donnerstag
09.00 bis 14.00 Uhr
Freitag
09:00 bis 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Teile des Grundaktenarchivs ausgelagert und daher bei Einsichtsersuchen nicht sofort verfügbar sind.
Grundbucheinsichten sind nur noch nach Terminvereinbarung (Tel. 90175 – 264 oder 718) möglich. Grundbuchauszüge können weiterhin zu den nachstehenden Sprechzeiten beantragt und nach entsprechender Prüfung auch erteilt werden. Bitte planen Sie in jedem Fall mehr Zeit ein, es ist mit Verzögerungen zu rechnen. Dem Publikum mit einem Termin gebührt der Vorrang. Die Sprechzeiten sind:
Montag bis Freitag 09.00 bis 14.00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Grundbuch - Führung des Grundbuchs
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches durch das Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt wird. Eine Übersicht der Grundbuchämter in Berlin finden Sie unter: Grundbuchämter.
Im Grundbuch finden Sie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Des Weiteren sind im Grundbuch die dinglichen Belastungen und ihr Rangverhältnis untereinander eingetragen. Als dingliche Belastungen bezeichnet man
• die Nutzungsrechte wie Erbbaurecht und Dienstbarkeiten,
• die Erwerbsrechte wie das Vorkaufsrecht und die Auflassungsvormerkung
• Verwertungsrechte wie Grundschulden, Hypotheken (Grundpfandrechte) und Reallasten
• Pfandrechte
Sie können nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse oder die Eigentümerstellung nachweisen. Das gleiche gilt, wenn Sie einen Grundbuchauszug oder Kopien des Kaufvertrages, der Grundschuldurkunde o.ä. benötigen http://service.berlin.de/dienstleistung/326740/.
Das Grundbuch wird ausschließlich elektronisch geführt. Eine Einsicht ist daher nur in den Einsichtsstellen der Berliner Grundbuchämter möglich.
Für Notare und andere hierzu berechtigte Stellen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, am automatisierten Abrufverfahren teilzunehmen. Die Entscheidung über die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren unterliegt in Berlin der Zentralen Grundbuchdatenstelle bei der Präsidentin des Kammergerichts.
- Aufgabe des Grundbuchs
- Struktur des Grundbuchs
In der Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse ersichtlich.
In der Abteilung II werden alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten und in Abteilung III die Grundpfandrechte eingetragen.
Voraussetzungen
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Antragsverfahren
Das Grundbuchamt wird grundsätzlich nur aufgrund eines Antrages tätig.
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Notarielle Unterlagen
Dem Antrag sind in der Regel notarielle Unterlagen beizufügen.
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Behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen
Je nach beantragter Eintragung bestehen Genehmigungsvoraussetzungen.
Erforderliche Unterlagen
- siehe oben bei Voraussetzungen
Gebühren
Kontakt
Amtsgericht Kreuzberg
Erläuterung der Symbole
Barrierefreier Zugang nur über den Eingang Hallesches Ufer 62
Nahverkehr
S-Bahn Anhalter Bahnhof: S1, S2, S25
U-Bahn Möckernbrücke: U2, U7
Bus S-Bhf. Anhalter Bahnhof: M29, M41