Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen - Berufsanerkennung

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Berlin in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Im Ausland erworbene berufliche Qualifikation
  • Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie
  • Unterlagen in deutscher Sprache (Übersetzung)
    Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihre absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
    tabellarische Aufstellung
  • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
  • Identitätsnachweis
  • Ihre im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise
    sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
  • ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit
  • ggf. weitere Unterlagen
    Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Gebühren

  • keine: Onlineportal und Service des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin
  • unterschiedlich: je Aufwand und gesetzlicher Regelung für Ihren Beruf
  • Zusatzkosten: z.B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Sofern alle benötigten Unterlagen vollständig bei der zuständigen Stelle vorliegen, erfolgt eine Entscheidung innerhalb von 3 Monaten.

Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.

Gewerbeservice online Einheitlicher Ansprechpartner Berlin

Hinweise zur Zuständigkeit

„Anerkennungs-Finder“

  • Finden Sie die Stelle, die für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation zuständig ist. (siehe „Weiterführende Informationen")
Berliner Beratungshotline zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Die Berliner Beratungshotline steht internationalen Fachkräften, die in Berlin arbeiten oder arbeiten möchten, zur Verfügung. (siehe „Weiterführende Informationen")
Einheitlicher Ansprechpartner Berlin
  • Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin steht vorrangig Fachkräften mit Berufsqualifikationen aus dem EU-Ausland zur Verfügung. Über den EA können viele Anträge online eingereicht werden, auch nationalen und internationalen Fachkräften steht der EA mit allgemeinen Informationen zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Suche nach der zuständigen Anerkennungsbehörde.

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