Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) am Standort Bürgeramt Schöneberg - Ausbildungsarbeitsplätze

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143 Martin-Luther-Straße (mit Fußweg): 106
  • S-Bahn

    • Schöneberg: S1, S41, S42, S46, S47 Anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Min. Fußweg
  • U-Bahn

    • Rathaus Schöneberg: U4 Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort werden ausschließlich Auszubildende eingesetzt. Weitere Dienstleistungen, außer den angebotenen, können daher nicht bearbeitet werden.

Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.

Wir danken Allen für Ihr Verständnis.

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto entweder an einem kostenpflichtigen Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos zu erstellen oder sich von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.

Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder dem EWR gehört.

Wenn Sie einen Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat besitzen, nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").

Bei allen Nicht-EU/EWR-Ländern wird unterschieden, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde:
  • "Länder der Anlage 11": Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen zur vereinfachten Umschreibung geschlossen hat (Einen Link zur Liste der Länder der Anlage 11 finden Sie weiter unten bei "Weiterführende Informationen").
  • allen anderen Staaten "Drittstaaten"
Vom Land, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde, hängt es ab, welche Unterlagen und Prüfungen erforderlich sind. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den "Erforderliche Unterlagen". Sollten Ihnen bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, können Sie diese nachreichen.

Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".

Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Aufenthaltstitel, soweit Sie nicht EU/EWR-Bürger sind
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
    Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt.
  • Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle (notwendig bei Drittstaaten und ggf. Anlage 11 mit Prüfung)
    Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
  • Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins
    Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein und im Original vorliegen.
    Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines.
  • ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
    Eine Übersetzung ist immer erforderlich, wenn der Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist.
    Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines erforderlich ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
    Die Übersetzung wird dann bei der Bearbeitung des Antrages nachgefordert.
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (Drittstaat)
    Nur bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat erforderlich
  • Sehtest (für Pkw- und Motorradfahrerlaubnis, Klassen A und B)
    • Drittstaaten: Bei der Umschreibung einer Pkw- oder Motorradklasse ist immer ein Sehtest erforderlich.
    • Länder der Anlage 11: Ein Sehtest ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es ergibt sich aus einer Fußnote in der Liste der Länder
  • Untersuchungsbescheinigungen für Lkw- und Busfahrer
    Wenn Führerscheinklassen für Lkw und/oder Bus umgeschrieben werden sollen, sind in folgenden Fällen Untersuchungsbescheinigungen einzureichen:
    Drittstaaten:
    • allgemeine ärztliche Untersuchung
    • Augenärztliche Untersuchung
    • Funktions- und Leistungstest für Bus
    Länder der Anlage 11:
    Die für Drittstaaten aufgeführten Untersuchungen sind einzureichen, wenn die Lkw-/Bus-Klasse für die kommenden 5 Jahre erteilt werden soll.

Gebühren

  • 37,50 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines ohne Prüfung
  • 45,10 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines mit Prüfung

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.