Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte

Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Rathaus Mitte
- Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030)9018 23060
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden kann aufgrund der Covid19-Pandemie bis auf Weiteres nicht erfolgen.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung
Bitte beachten Sie:
Bargeldzahlungen sind im Bürgeramt nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse
Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 12.00-15.00 Uhr möglich!
In der Zeit vom 10.07. - 28.07.2023 ist die Bezirkskasse geschlossen! Während dieses Zeitraums sind überhaupt keine Bargeldzahlungen möglich.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkskasse kann nur mit Girocard bezahlt werden.
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden kann aufgrund der Covid19-Pandemie bis auf Weiteres nicht erfolgen.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung
Bitte beachten Sie:
Bargeldzahlungen sind im Bürgeramt nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse
Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 12.00-15.00 Uhr möglich!
In der Zeit vom 10.07. - 28.07.2023 ist die Bezirkskasse geschlossen! Während dieses Zeitraums sind überhaupt keine Bargeldzahlungen möglich.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkskasse kann nur mit Girocard bezahlt werden.
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum gegenüber der Information des Bürgeramtes Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.8km
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Schillingstr.
- U5
-
0.6km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
-
0.7km
U Strausberger Platz
- U5
-
0.2km
U Schillingstr.
- Bus
-
-
0.2km
U Schillingstr.
- N5
-
0.5km
S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 300
- N8
- 248
-
0.5km
Alexanderstr.
- 300
- N60
- N65
- N8
-
0.2km
U Schillingstr.
- Tram
-
-
0.4km
Büschingstr.
- 18
- M5
- M6
- M8
-
0.4km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- 18
- M8
- M5
- M6
- M4
-
0.6km
U Alexanderplatz [Tram]
- M4
- M5
- M6
-
0.4km
Büschingstr.
- Regionalbahn
-
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
BITTE BEACHTEN SIE:Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.
Ein Fotoautomat zur Erstellung von Passfotos steht an diesem Standort nicht zur Verfügung.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.: ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung: (https://www.service.berlin.de/dienstleistung/319141/)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder dem EWR gehört.
Wenn Sie einen Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat besitzen, nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").
Bei allen Nicht-EU/EWR-Ländern wird unterschieden, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde:
Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Wenn Sie einen Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat besitzen, nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").
Bei allen Nicht-EU/EWR-Ländern wird unterschieden, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde:
- "Länder der Anlage 11": Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen zur vereinfachten Umschreibung geschlossen hat (Einen Link zur Liste der Länder der Anlage 11 finden Sie weiter unten bei "Weiterführende Informationen").
- allen anderen Staaten "Drittstaaten"
Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto -
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle (notwendig bei Drittstaaten und ggf. Anlage 11 mit Prüfung)
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich. -
Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins und einer Kopie des Führerscheins
Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein und im Original vorliegen.
Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines. -
ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
Eine Übersetzung ist immer erforderlich, wenn der Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist.
Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines erforderlich ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
Die Übersetzung wird dann bei der Bearbeitung des Antrages nachgefordert. - Nachweis über Zuzugsdatum in die Bundesrepublik und den ersten Wohnsitz (z.B. durch Meldebescheinigung)
-
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (Drittstaat)
Nur bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat erforderlich -
Sehtest (für Pkw- und Motorradfahrerlaubnis, Klassen A und B)
- Drittstaaten: Bei der Umschreibung einer Pkw- oder Motorradklasse ist immer ein Sehtest erforderlich.
- Länder der Anlage 11: Ein Sehtest ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es ergibt sich aus einer Fußnote in der Liste der Länder
-
Untersuchungsbescheinigungen für Lkw- und Busfahrer
Wenn Führerscheinklassen für Lkw und/oder Bus umgeschrieben werden sollen, sind in folgenden Fällen Untersuchungsbescheinigungen einzureichen:
Drittstaaten:
- allgemeine ärztliche Untersuchung
- Augenärztliche Untersuchung
- Funktions- und Leistungstest für Bus
Die für Drittstaaten aufgeführten Untersuchungen sind einzureichen, wenn die Lkw-/Bus-Klasse für die kommenden 5 Jahre erteilt werden soll.
Gebühren
- 36,30 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines ohne Prüfung
- 43,90 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines mit Prüfung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Foto-Mustertafel
- Staaten der Anlage 11 FeV
- Allgemeine Informationen zur Anerkennung von ausländischen Führerscheinen aus Nicht-EU/EWR-Ländern
- Aktuelle Bearbeitungsstände der Fahrerlaubnisbehörde Berlin
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat
- Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.