Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) am Standort Bürgeramt Helle Mitte

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Bürgeramt Helle Mitte ist – mit einem reduzierten Terminangebot – geöffnet, um insbesondere die Bearbeitung von Anliegen, die eine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erfordern, zu gewährleisten. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang: Kurt-Weill-Gasse 6
Hinweis für Terminkunden
Terminbuchung und Terminbearbeitung:
- Grundsätzlich gilt: Aus Gründen des Infektionsschutzes ist eine Vorsprache im Bürgeramt nur mit einem Termin möglich. Sollten Sie spontan erscheinen, kann Ihr Anliegen leider nicht bearbeitet werden.
- Terminbuchungen sind derzeit Montag und Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr über die Telefon-Hotline (030) 90293-2566 möglich. In begrenztem Umfang können Termine auch über das Bürgertelefon (030) 115 und im Internet gebucht werden.
- Bitte beantragen Sie soweit möglich Ihre Dienstleistungen schriftlich (siehe unten). Besteht eine schriftliche Antragsmöglichkeit erhalten Sie einen Termin nur in individuellen Notsituationen. Dies ist ebenfalls über die Telefon-Hotlines zu klären.
Dienstleistungen ohne Vorsprache
Es besteht für einzelne Dienstleistungen die Möglichkeit, diese ohne persönliche Vorsprache zu erledigen. Weitere Informationen auf unserer Homepage...
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
(vom 02.03.2021)
Abholung bereits beantragter Personaldokumente:
Eine Abholung bereits beantragter Personaldokumente ist nur mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin möglich.
berlinpass und Berlin-Ticket S:
Folgende Sonderregelung gilt ab 01. März 2021:
Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt (Neu- oder Weiterbewilligung)
• Dann können Sie ab Februar 2021 einen neuen berlinpass beantragen. Das ist nur schriftlich möglich indem Sie Ihre erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“ per Post an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk senden oder dort in den Briefkasten einwerfen bzw. abgeben.
• Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheids)
Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat
• Dann können Sie noch keinen neuen berlinpass beantragen.
• Nutzen Sie weiterhin Ihren abgelaufenen berlinpass oder den Leistungsbescheid im Original (wenn sie keinen berlinpass haben) als Nachweis für das Berlin-Ticket S, bis Sie einen neuen Bescheid erhalten haben. Dann können Sie sich einen neuen berlinpass ausstellen lassen.
Wir bitten Sie, ihre Anliegen vorrangig schriftlich per Post zu erledigen.
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Gewerbezentralregisterauszug
5. Melderegisterauskünfte
6. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
9. Befreiung von der Ausweispflicht
10. Führungszeugnis beantragen
Sonstige Nachfragen
Generelle Nachfragen können an buergeramt.marzahnerpromenade@ba-mh.berlin.de gerichtet werden.
- Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und der Unterschrift für Personalausweise, vorläufige Personalausweise und Reisepässe ist vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder dem EWR gehört.
Wenn Sie einen Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat besitzen, nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").
Bei allen Nicht-EU/EWR-Ländern wird unterschieden, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde:
- "Länder der Anlage 11": Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen zur vereinfachten Umschreibung geschlossen hat (Einen Link zur Liste der Länder der Anlage 11 finden Sie weiter unten bei "Weiterführende Informationen").
- allen anderen Staaten "Drittstaaten"
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den "Erforderliche Unterlagen".
Sollten Ihnen bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, können Sie diese nachreichen.
Wenn Sie allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland benötigen, finden Sie einen Link bei "Weiterführende Informationen".
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
-
Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins und einer Kopie des Führerscheins
Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein und im Original vorliegen.
Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines. -
ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
Eine Übersetzung ist immer erforderlich, wenn der Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist.
Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines erforderlich ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
Die Übersetzung wird dann bei der Bearbeitung des Antrages nachgefordert. - Nachweis über Zuzugsdatum in die Bundesrepublik und den ersten Wohnsitz (z.B. durch Meldebescheinigung)
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Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (Drittstaat)
Nur bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat erforderlich
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Sehtest (für Pkw- und Motorradfahrerlaubnis, Klassen A und B)
- Drittstaaten: Bei der Umschreibung einer Pkw- oder Motorradklasse ist immer ein Sehtest erforderlich.
- Länder der Anlage 11: Ein Sehtest ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es ergibt sich aus einer Fußnote in der Liste der Länder
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Untersuchungsbescheinigungen für Lkw- und Busfahrer
Wenn Führerscheinklassen für Lkw und/oder Bus umgeschrieben werden sollen, sind in folgenden Fällen Untersuchungsbescheinigungen einzureichen:
Drittstaaten:
- allgemeine ärztliche Untersuchung
- Augenärztliche Untersuchung
- Funktions- und Leistungstest für Bus
Die für Drittstaaten aufgeführten Untersuchungen sind einzureichen, wenn die Lkw-/Bus-Klasse für die kommenden 5 Jahre erteilt werden soll.
Gebühren
- 36,30 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines ohne Prüfung
- 43,90 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines mit Prüfung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bürgeramt Helle Mitte
Nahverkehr
- U-Bahn
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0.1km
U Hellersdorf
- U5
-
0.6km
U Cottbusser Platz
- U5
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0.1km
U Hellersdorf
- Bus
-
-
0.1km
U Hellersdorf
- 195
- N5
- X54
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0.2km
Berlin, Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- X54
-
0.1km
U Hellersdorf
- Tram
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0.1km
U Hellersdorf
- 18
- M6
- M8
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0.2km
Berlin, Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
- M8
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0.1km
U Hellersdorf