Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) am Standort Bürgeramt Lichtenrade

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bis auf Weiteres gelten im Bezirk Notdienstregelungen.
Wir sichern dennoch die Bearbeitung von dringlichen und unaufschiebbaren Anliegen sowie die Abholung von Dokumenten an allen drei Bürgeramtsstandorten zu.
Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin
Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
Bürgeramt Lichtenrade, Briesingstr. 6, 12307 Berlin
Es wird darum gebeten, sich primär an die Wohnortsbürgerämter zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden.
Termine
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin:
online - https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
oder 115
buergeramt@ba-ts.berlin.de.
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
vor Ort
Vor Ort bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen und Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass analog der Regelungen im öffentlichen Nahverkehr und Einkaufsläden eine Pflicht besteht, eine Maske oder Nasen-Mundbedeckung zu tragen.
Aktuell werden außerdem immer nur ca. 10 Personen in den Wartebereich ein gelassen. Dies erfolgt durch eine Sicherheitskraft - immer zu Ihrem Termin.
Für die Wartezeit vor dem Bürgeramt achten Sie bitte auf einen Sicherheitsabstand zu den anderen Wartenden.
Wir bitten Sie die Gebühren ausschließlich unbar (mittels EC-Karte) zu entrichten.
Für Ihr Verständnis und Unterstützung vielen Dank. Bleiben Sie gesund.
Ihre Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
1. Bewohnerparkausweis
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Meldebescheinigung
5. Gewerbezentralregisterauszug
6. Führungszeugnis
7. Melderegisterauskünfte
8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
10. Befreiung von der Ausweispflicht
11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
Für die Anträge unter 1-10 fügen sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Für die Anträge unter 4- 7 außerdem:
• Nachweis der Zahlung der Gebühr (z.B. Kontoauszug)
Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist unter:
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
1. Bewohnerparkausweis
2. Melderegisterauskunft
3. Führungszeugnis
4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: https://service.berlin.de/ - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich vorab Termine vereinbart werden. Termine können auch direkt vor Ort vereinbart werden.
Durch Terminabsagen am gleichen Tag können wir in begrenzter Anzahl Ihre spontanen Anliegen auch taggenau bedienen.
Hinweis für Terminkunden
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. In unseren Bürgerämtern erhalten Sie am Infobereich für die Dienstleistungen, die keinen Termin erfordern, eine Nummer.
- Erstantrag und Verlängerung von berlinpässen
- Abholen von ausgestellten Personalausweisen und Reisepässen
- Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Annahme von Wohngeldanträgen
- Abgabe von Fundsachen
- Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte Melderegisterauskunft sperren
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Das Bürgeramt befindet sich im Bürgerzentrum Lichtenrade. Der Zugang erfolgt über den Parkplatz an der Rückseite des Gebäudes.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Durch Terminabsagen am gleichen Tag können wir in begrenzter Anzahl Ihre spontanen Anliegen auch taggenau bedienen. Bitte fragen Sie am Empfangstresen nach.
Dokumentenabholer und Berlinpasskunden benötigen keinen Termin. Bitte melden Sie sich am Empfangstresen zum Erhalt einer Wartenummer.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Ein Fotogeschäft ist im Standort vorhanden.
Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder dem EWR gehört.
Wenn Sie einen Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat besitzen, nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").
Bei allen Nicht-EU/EWR-Ländern wird unterschieden, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde:
- "Länder der Anlage 11": Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen zur vereinfachten Umschreibung geschlossen hat (Einen Link zur Liste der Länder der Anlage 11 finden Sie weiter unten bei "Weiterführende Informationen").
- allen anderen Staaten "Drittstaaten"
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den "Erforderliche Unterlagen".
Sollten Ihnen bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, können Sie diese nachreichen.
Wenn Sie allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland benötigen, finden Sie einen Link bei "Weiterführende Informationen".
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
-
Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins und einer Kopie des Führerscheins
Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein und im Original vorliegen.
Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines. -
ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
Eine Übersetzung ist immer erforderlich, wenn der Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist.
Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines erforderlich ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
Die Übersetzung wird dann bei der Bearbeitung des Antrages nachgefordert. - Nachweis über Zuzugsdatum in die Bundesrepublik und den ersten Wohnsitz (z.B. durch Meldebescheinigung)
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Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (Drittstaat)
Nur bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat erforderlich
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Sehtest (für Pkw- und Motorradfahrerlaubnis, Klassen A und B)
- Drittstaaten: Bei der Umschreibung einer Pkw- oder Motorradklasse ist immer ein Sehtest erforderlich.
- Länder der Anlage 11: Ein Sehtest ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es ergibt sich aus einer Fußnote in der Liste der Länder
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Untersuchungsbescheinigungen für Lkw- und Busfahrer
Wenn Führerscheinklassen für Lkw und/oder Bus umgeschrieben werden sollen, sind in folgenden Fällen Untersuchungsbescheinigungen einzureichen:
Drittstaaten:
- allgemeine ärztliche Untersuchung
- Augenärztliche Untersuchung
- Funktions- und Leistungstest für Bus
Die für Drittstaaten aufgeführten Untersuchungen sind einzureichen, wenn die Lkw-/Bus-Klasse für die kommenden 5 Jahre erteilt werden soll.
Gebühren
- 36,30 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines ohne Prüfung
- 43,90 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines mit Prüfung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bürgeramt Lichtenrade
Erläuterung der Symbole
Ein ebenerdiger Zugang ist über den Parkplatz möglich. Behindertengerechte WC sind vorhanden. Behindertenparkplätze sind vorhanden.
Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Nahverkehr
S-Bahn Lichtenrade: S2 (ca. 5. Min.Fußweg)
Bus S-Lichtenrade: M76, 172, 175, 275 (ca. 5. Min.Fußweg)