Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) am Standort Bürgeramt Hohenzollerndamm

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Nach § 4 Abs. 1 der Infektionsschutzverordnung gilt für alle Bürodienstgebäude nur noch eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Termine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
- Für alle anderen Dienstleistungen nutzen Sie bitte die Notfalltelefonnummer (030) 9029 – 15036, erreichbar von Montag bis Freitag 09.00 bis 15.00 Uhr, um zu klären inwieweit ein Notfalltermin vereinbart werden kann.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per eMail nicht möglich ist.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Kunden mit Termin müssen sich nicht am Info-Tresen melden, sondern können direkt nach Aufruf Ihrer Vorgangsnr. im Raum der Sachbearbeitung erscheinen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
- Es stehen Ihnen zwei Self-Service-Terminals, für die Aufnahme von biometrischen Fotos, zur Verfügung.
- In der Zeit von 07.30 bis 08.00 Uhr ist am Mittwoch keine Barzahlung an den Automaten möglich!
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder dem EWR gehört.
Wenn Sie einen Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat besitzen, nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").
Bei allen Nicht-EU/EWR-Ländern wird unterschieden, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde:
- "Länder der Anlage 11": Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen zur vereinfachten Umschreibung geschlossen hat (Einen Link zur Liste der Länder der Anlage 11 finden Sie weiter unten bei "Weiterführende Informationen").
- allen anderen Staaten "Drittstaaten"
Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
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Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins und einer Kopie des Führerscheins
Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein und im Original vorliegen.
Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines. -
ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
Eine Übersetzung ist immer erforderlich, wenn der Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist.
Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines erforderlich ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
Die Übersetzung wird dann bei der Bearbeitung des Antrages nachgefordert. - Nachweis über Zuzugsdatum in die Bundesrepublik und den ersten Wohnsitz (z.B. durch Meldebescheinigung)
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Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (Drittstaat)
Nur bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat erforderlich
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Sehtest (für Pkw- und Motorradfahrerlaubnis, Klassen A und B)
- Drittstaaten: Bei der Umschreibung einer Pkw- oder Motorradklasse ist immer ein Sehtest erforderlich.
- Länder der Anlage 11: Ein Sehtest ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es ergibt sich aus einer Fußnote in der Liste der Länder
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Untersuchungsbescheinigungen für Lkw- und Busfahrer
Wenn Führerscheinklassen für Lkw und/oder Bus umgeschrieben werden sollen, sind in folgenden Fällen Untersuchungsbescheinigungen einzureichen:
Drittstaaten:
- allgemeine ärztliche Untersuchung
- Augenärztliche Untersuchung
- Funktions- und Leistungstest für Bus
Die für Drittstaaten aufgeführten Untersuchungen sind einzureichen, wenn die Lkw-/Bus-Klasse für die kommenden 5 Jahre erteilt werden soll.
Gebühren
- 36,30 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines ohne Prüfung
- 43,90 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines mit Prüfung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Foto-Mustertafel
- Staaten der Anlage 11 FeV
- Allgemeine Informationen zur Anerkennung von ausländischen Führerscheinen aus Nicht-EU/EWR-Ländern
- Aktuelle Bearbeitungsstände der Fahrerlaubnisbehörde Berlin
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat
- Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Erläuterung der Symbole
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S Hohenzollerndamm
- S41
- S42
- S45
- S46
-
0.8km
S Hohenzollerndamm
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
-
0.6km
U Konstanzer Str.
- U7
-
0.7km
U Blissestr.
- U7
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- Bus
-
-
0.1km
U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- 101
- 143
- N43
- N7
-
0.2km
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
0.2km
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 101
- 143
- M19
- N43
-
0.4km
Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
- 115
- N3
-
0.4km
U Konstanzer Str.
- 101
- N7
-
0.1km
U Fehrbelliner Platz