Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung - Erteilung am Standort Amtsgericht Spandau
Kontakt
- Amtsgericht Spandau
- Amtsgericht Spandau
- Altstädter Ring 7 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90157 - 0
- Fax: (030) 90157 - 444
- Kontaktformular
- Homepage
Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.
Öffnungszeiten
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09:00 - 13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00 - 13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Freitag
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09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine für Kirchenaustritte werden derzeit nur telefonisch unter der Nummer
030 / 90157 369 vergeben.
030 / 90157 369 vergeben.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
- S-Bahn
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- S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
- U-Bahn
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- U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung - Erteilung
Voraussetzungen
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Antrag
Die Auskunft wird Ihnen nur auf Antrag erteilt. -
rechtliches Interesses bei Drittauskunft
Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie darlegen, weshalb Sie die Auskunft benötigen. Die Auskunft kann nur bei einem rechtlichen Interesse erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis/Reisepass
Dieser ist bei einem mündlichen Antrag vorzuzeigen. Erfolgt der Antrag schriftlich, müssen Sie eine Ausweis-/Passkopie beifügen. -
Sonstige Unterlagen
Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie Unterlagen einreichen bzw. vorlegen, die Ihr rechtliches Interesse belegen.
Gebühren
15,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sofern Sie eine Auskunft über Ihre eigene Person einholen wollen, ist hierfür Ihr Wohnortgericht für Verbraucherinsolvenzverfahren und das Amtsgericht Charlottenburg für Regelinsolvenzverfahren zuständig.
Wenn Sie eine Auskunft über eine andere natürliche Person einholen wollen, ist für die Auskunft, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren läuft das Wohnortgericht der anderen Person zuständig. Für Auskünfte betreffend ein Regelinsolvenzverfahren ist das Amtsgericht Charlottenburg für Berlin zentral zuständig.
Für Auskünfte zu Unternehmen ist in Berlin zentral das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.