Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung - Erteilung am Standort Amtsgericht Lichtenberg
Kontakt
- Amtsgericht Lichtenberg
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1 , 10365 Berlin
- Tel.: (0)30 90253-0
- Fax: (0)30 90253-300
- E-Mail: poststelle@ag-lb.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
-
09:00-13:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-13:00 Uhr
Im Nachlassgericht sind Mittwochs keine Erbausschlagungen möglich! -
Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
15.00-18.00 Uhr.
Achtung!!! Während der erweiterten Öffnungszeit
von 15.00 bis 18.00 Uhr sind keine Erbausschlagungen möglich
(auch keine Sprechstunde). -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Lichtenberg Bhf
- S5
- S7
- S75
-
S+U Lichtenberg Bhf
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U-Bahn
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Bus
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U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- 240
- N56
- N94
- N5
- N50
-
Atzpodienstr.
- 240
- N50
- N56
-
Rüdigerstr.
- 240
- N50
- N56
-
U Magdalenenstr.
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Tram
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Freiaplatz
- 21
-
Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
S+U Lichtenberg Bhf/Gudrunstr.
- 21
-
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
Guntherstr.
- 21
-
Freiaplatz
-
Regionalbahn
-
S+U Lichtenberg Bhf
- RB26
- RB25
- RB54
- RB24
- FEX
- RB14
- IRE
- RB63
- RB32
- RB12
- RB12
- RE3
- RE1
- RE8
- RE2
- RE7
- TES
- RB54
-
S+U Lichtenberg Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung - Erteilung
Voraussetzungen
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Antrag
Die Auskunft wird Ihnen nur auf Antrag erteilt. -
rechtliches Interesses bei Drittauskunft
Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie darlegen, weshalb Sie die Auskunft benötigen. Die Auskunft kann nur bei einem rechtlichen Interesse erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis/Reisepass
Dieser ist bei einem mündlichen Antrag vorzuzeigen. Erfolgt der Antrag schriftlich, müssen Sie eine Ausweis-/Passkopie beifügen. -
Sonstige Unterlagen
Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie Unterlagen einreichen bzw. vorlegen, die Ihr rechtliches Interesse belegen.
Gebühren
15,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sofern Sie eine Auskunft über Ihre eigene Person einholen wollen, ist hierfür Ihr Wohnortgericht für Verbraucherinsolvenzverfahren und das Amtsgericht Charlottenburg für Regelinsolvenzverfahren zuständig.
Wenn Sie eine Auskunft über eine andere natürliche Person einholen wollen, ist für die Auskunft, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren läuft das Wohnortgericht der anderen Person zuständig. Für Auskünfte betreffend ein Regelinsolvenzverfahren ist das Amtsgericht Charlottenburg für Berlin zentral zuständig.
Für Auskünfte zu Unternehmen ist in Berlin zentral das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.
und Marzahn-Hellersdorf