Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Bestätigung Aufstellort am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle)

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
ACHTUNG!!!
Aus aktuellem Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) und zur Vorsorge für unsere KundenInnen und MitarbeiterInnen, sehen wir uns veranlasst, bis auf Weiteres die persönlichen Sprechstunden im gesamten Ordnungsamt einzustellen. Wir bitten Sie, ausschließlich die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon 030 9029 29000, Onlineportal des Ordnungsamtes) sowie den Postweg zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin zur Verfügung! Wir bitten Sie um Verständnis!
Für die Erteilung von Erlaubnissen für Gaststättenbetriebe mit Ausschank alkoholischer Getränke (“Gaststättenerlaubnisse”) ist eine Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Über das Bürgertelefon unter 030-9029 29000 erreichen Sie das Ordnungsamt täglich von
Mo. und Di. 9.00 - 15.00 Uhr
Do. 10 - 15.00 Uhr
(ggf. Anrufbeantworter)!
Tiersprechstunde: Nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407 oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Bestätigung Aufstellort
Wer gewerbsmäßige Geld-und Warenspielgeräten aufstellen will, benötigt zunächst eine Erlaubnis der zuständigen Behörde für den Gewerbebetrieb (unter "Weiterführende Informationen").
Es dürfen nur solche Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt werden, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Die Aufstellung der Geräte darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit zuvor von der für den Aufstellort zuständigen Behörde schriftlich bestätigt worden ist. Für jeden Aufstellort brauchen Sie eine Bestätigung der Eignung. Für die Eignung des Aufstellortes ist zu beachten:
Geld- und Warenspielgeräte dürfen nur aufgestellt werden in:
- Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen
Das gilt nicht für Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften, Milchstuben sowie Betriebe, in denen die Verabreichung von Speisen oder Getränken nur eine untergeordnete Rolle spielt.
- in Beherbergungsbetrieben,
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder
- in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt.
- Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten,
- Betrieben auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen sowie Betrieben, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen besucht werden,
- in erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben, (z.B. in Gaststätten ohne Alkoholausschank).
- auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten,
In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen keine alkoholischen Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden, darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Spielgerät, insgesamt jedoch nicht mehr als acht Spielgeräte, aufgestellt werden.
Voraussetzungen
- Eignung des Aufstellortes
- Gültige Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes
-
Grundrisszeichnung
Grundriss der für den Aufstellort vorgesehenen Räume (möglichst im Maßstab 1:100)
-
Aufstellererlaubnis
Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung der Geeignetheitsbestätigung ist bei dem für den Aufstellort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.
Weitere Sprachen
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle)
Erläuterung der Symbole
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße
Nahverkehr
U-Bahn Fehrbelliner Platz: U3, U7
Bus Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115