Handelsregister - Eintragung Kommanditgesellschaft (KG) am Standort Handelsregister

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Handelsregister - Eintragung Kommanditgesellschaft (KG)
Wenn Sie eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen wollen, sind Sie verpflichtet, diese in das Handelsregister eintragen zu lassen.
Voraussetzungen
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Gesellschaftsvertrag
Für die Entstehung der KG ist der Abschluss eines Vertrages zwischen allen Gesellschaftern erforderlich. Die Gesellschafterstellung richtet sich nach der Haftung. Diese kann unbeschränkt (Komplementärin oder Komplementär) oder auf eine bestimmte Summe beschränkt (Kommanditistin oder Kommanditist) sein. In der KG müssen mindestens ein Komplementärin oder ein Komplementär und eine Kommanditistin oder ein Kommanditist vorhanden sein.
Der Vertrag muss keine bestimmte Form haben. -
Handelsgewerbe oder reine Vermögensverwaltung
Wenn Sie ein Handelsgewerbe als KG betreiben, sind Sie verpflichtet sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.
Betreiben Sie nur eine reine vermögensverwaltende Tätigkeit oder ein Kleingewerbe, können Sie sich als KG eintragen lassen.
Die Unterscheidung richtet sich nach der Art oder dem Umfang des Betriebes. -
Anmeldung
Das Handelsregistergericht wird nur aufgrund einer Anmeldung (Eintragungsantrag) tätig.
Erforderliche Unterlagen
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Anmeldung
Die Anmeldung muss enthalten:
- Firma (Name des Unternehmens)
- Sitz: Berlin
- Geschäftsanschrift in Berlin
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- Betrag der Kommanditeinlage
- Vertretungsregelungen der Komplementärinnen oder Komplementäre
- Unternehmensgegenstand (Betätigungsfeld des Unternehmens
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Notariell beglaubigte Form
Die Unterschriften aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter unter der Anmeldung müssen beglaubigt werden. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat Ihrer Wahl.
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Elektronische Übersendung der Anmeldung durch das Notariat
Das Handelsregister wird ausschließlich elektronisch geführt. Das elektronische Dokument (Anmeldung) wird durch das Notariat an das Registergericht übermittelt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Eintragung ist in Berlin ausschließlich das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.
Kontakt
Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregister
Nahverkehr
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Bus Bahnhof Zoologischer Garten
Bahn Bahnhof Zoologischer Garten