Insolvenz - Restschuldbefreiung am Standort Amtsgericht Neukölln
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Kontakt
- Amtsgericht Neukölln
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79 , 12043 Berlin
- Tel.: (030) 90191-0
- Fax: (030) 90191-122
- Kontaktformular
Zugang für Rollstuhlfahrer über das Hauptportal. Bitte benutzen Sie die Gegensprechanlage.
Öffnungszeiten
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09:00 - 13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00 - 13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Freitag
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09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für Kirchenaustritte werden keine Termine vergeben. Es ist möglich jederzeit zu den Öffnungszeiten aus der Kirche auszutreten.
Zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Info- und Rechtsantragstelle.
Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der oben genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).
Zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Info- und Rechtsantragstelle.
Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der oben genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Erkstraße: M 41 U Rathaus Neukölln: 104, 167, N7, N 94
- U-Bahn
-
- Rathaus Neukölln: U 7
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Insolvenz - Restschuldbefreiung
Durch die Erteilung der Restschuldbefreiung werden Sie von Ihren Schulden gegenüber Ihren Insolvenzgläubigern befreit, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
Von der Restschuldbefreiung können bestimmte Forderungen unter Umständen nicht erfasst sein:
Von der Restschuldbefreiung können bestimmte Forderungen unter Umständen nicht erfasst sein:
- Forderungen aus vorsätzlich begangener, unerlaubter Handlung
- Forderungen aus rückständigem, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem Unterhalt
- Forderungen aus einer Steuerstraftat
Voraussetzungen
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Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung
(unter "Formulare")
Füllen Sie den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens oder des Verbraucherinsolvenzverfahrens vollständig aus. Nur der von Ihnen selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermöglicht die spätere Erteilung der Restschuldbefreiung. -
Der Antragstellende muss eine natürliche Person sein.
Natürliche Personen sind z.B. Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmende, selbständig oder freiberuflich Tätige, Beamtinnen und Beamte, Arbeitslose, Auszubildende, Strafgefangene. -
Beifügen der Abtretungserklärung
Sie müssen eine Abtretungserklärung zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten. -
Abzugebende Erklärungen
Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten. -
Ablauf von 3 Jahren
Hierbei handelt es sich um die vom Gesetzgeber seit dem 01.10.2020 grundsätzlich bestimmte Dauer des Insolvenzverfahrens. -
Ablauf von 5 Jahren
Haben Sie bereits Restschuldbefreiung in drei Jahren nach den ab dem 01.10.2020 geltenden Vorschriften erlangt, so beträgt die Dauer des Insolvenzverfahrens fünf Jahre.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung
Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, sind sämtliche Erklärungen enthalten.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Regelinsolvenzverfahren
Bei Regelinsolvenzverfahren ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung beim Amtsgericht Charlottenburg zu stellen.
Verbraucherinsolvenzverfahren
- In Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Antrag beim Amtsgericht am Wohnort des Antragstellenden einzureichen.
- Ausnahme: Es wurde zunächst ein Antrag auf Eröffnung durch einen Gläubiger (sog. Fremdantrag) gestellt, dann ist der Antrag auf Restschuldbefreiung beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen, da hier auch der Gläubigerantrag bearbeitet wird.