Jugendhilfe im Strafverfahren am Standort Jugendamt - Jugendgerichtshilfe

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sprechzeiten: Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen und ausreichend Zeit für Ihre Anliegen zu haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Die Kontaktdaten der für Sie richtigen Ansprechperson finden Sie auf der Internetseite des Jugendamtes Kontaktdaten Jugendamt .

Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins beachten Sie bitte folgende Hinweise zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins.

Alle Bereiche des Jugendamtes stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail zu allen Fragestellungen rund um die Angebote, Leistungen und Hilfen des Jugendamtes zur Verfügung.

Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag

      15:00 - 18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Jugendhilfe im Strafverfahren

Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren und deren Erziehungsberechtigten und Heranwachsenden die zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Voraussetzungen

  • Anklage der Staatsanwaltschaft
  • Ermittlungsverfahren der Polizei in Strafverfahren

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil oder der Heranwachsende lebt.

Chat

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