Jugendhilfe im Strafverfahren am Standort Jugendamt - Jugendhilfe im Strafverfahren

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варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Jugendhilfe im Strafverfahren

Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren und deren Erziehungsberechtigten und Heranwachsenden die zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Передумови

  • Anklage der Staatsanwaltschaft
  • Ermittlungsverfahren der Polizei in Strafverfahren

Необхідні документи

  • keine

збори

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil oder der Heranwachsende lebt.