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Service description

Jugendhilfe im Strafverfahren

Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren und deren Erziehungsberechtigten und Heranwachsenden die zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Prerequisites

  • Anklage der Staatsanwaltschaft
  • Ermittlungsverfahren der Polizei in Strafverfahren

Documents required

  • keine

Fees

keine

Notes on responsibility

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil oder der Heranwachsende lebt.