Jugendhilfe im Strafverfahren am Standort Jugendamt Jugendgerichtshilfe

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:00 Uhr (nur Telefonsprechstunde)
  • Dienstag

      09:00-15:00 Uhr (nur Telefonsprechstunde)
  • Mittwoch

      09:00-15:00 Uhr (nur Telefonsprechstunde)
  • Donnerstag

      09:00-15:00 Uhr (nur Telefonsprechstunde)
      16:00-18:00 Uhr oder nach Vereinbarung (persönlich)
  • Freitag

      09:00-15:00 Uhr (nur Telefonsprechstunde)

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Bus 104, 167
U-Bahn
  • U8 Bahnhof Boddinstraße

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Jugendhilfe im Strafverfahren

Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren und deren Erziehungsberechtigten und Heranwachsenden die zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Voraussetzungen

  • Anklage der Staatsanwaltschaft
  • Ermittlungsverfahren der Polizei in Strafverfahren

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil oder der Heranwachsende lebt.

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