Sachverständige - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen am Standort Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße
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- Landgericht Berlin I - Dienststelle Turmstraße
- Turmstraße 91 , 10559 Berlin
- Tel.: 030 9014-0
- Fax: 030 9014-2010
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Öffnungszeiten
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09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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Freitag
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09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Zeiten für die Teilnahme von Schulklassen an Gerichtsverhandlungen:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Anmeldung unter Tel.: 030 9014-3208 oder 030 9014-3508
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Anmeldung unter Tel.: 030 9014-3208 oder 030 9014-3508
Hinweis für Terminkunden
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, einen Termin zu vereinbaren.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Bellevue
- S3
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- S7
- S9
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S+U Berlin Hauptbahnhof
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S Tiergarten
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S Bellevue
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S+U Berlin Hauptbahnhof
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U Naturkundemuseum
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Bus
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Kriminalgericht Moabit
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Wilsnacker Str.
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Alt-Moabit/Rathenower Str.
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Birkenstr./Rathenower Str.
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Kruppstr./Rathenower Str.
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- M27
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Kleiner Tiergarten
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- 245
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Lübecker Str.
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Lüneburger Str.
- 245
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Kriminalgericht Moabit
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Tram
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Kriminalgericht Moabit
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Alt-Moabit/Rathenower Str.
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Lübecker Str.
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Lüneburger Str.
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Clara-Jaschke-Str.
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S+U Berlin Hauptbahnhof
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Berlin, Invalidenpark
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U Naturkundemuseum
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Kriminalgericht Moabit
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Regionalbahn
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S+U Berlin Hauptbahnhof
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Bitte beachten Sie die unter https://www.berlin.de/gerichte/landgericht/ veröffentlichten Informationen zu den aktuellen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs!Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Sachverständige - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen
Sachverständige, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
- des Amtsgerichts Tiergarten,
- des Landgerichts Berlin,
- des Kammergerichts,
- der Staatsanwaltschaft Berlin,
- der Amtsanwaltschaft Berlin
- ein Honorar für ihre Leistungen,
- Fahrtkostenersatz,
- Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Voraussetzungen
-
Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens
Sie müssen vom Gericht oder der Ermittlungsbehörde mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein. -
Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht oder der Ermittlungsbehörde, das bzw. die Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt:
- bei schriftlicher Begutachtung mit dem Eingang Ihres Gutachtens bei der Stelle, die Sie beauftragt hat und
- im Fall der Anhörung im Verhandlungstermin mit deren Ende. Bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) beginnt die Frist mit Beendigung der letzten Anhörung.
- Enden Auftrag oder Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sachverständigenvergütung
(unter "Formulare") -
Auszahlungsauftrag (Original und eine Durchschrift)
- Nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erhalten Sie den unterschriebenen „Auszahlungsauftrag“ (amtlich: HKR 174), mit dem Ihre Anwesenheit bescheinigt wird.
- Bitte reichen Sie das Original und eine Durchschrift dieses „Auszahlungsauftrages“ zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten „Antrag auf Sachverständigenvergütung“ zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
-
Rechnung zum schriftlichen Gutachten
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein. -
Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen (Original)
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Formulare
- Antrag auf Sachverständigenvergütung
- Auszahlungsauftrag (amtlich: HKR 174)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wenn Sie für das Kammergericht tätig waren, werden Sie dort vergütet, in allen übrigen Fällen vom Amtsgericht Tiergarten.