Sachverständige - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen am Standort Amtsgericht Tiergarten
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Kontakt
- Amtsgericht Tiergarten
- Amtsgericht Tiergarten
- Turmstraße 91 , 10559 Berlin
- Tel.: (0)30 9014-0
- Fax: (0)30 9014-2010
- Kontaktformular
Öffnungszeiten
-
-
09.00 - 13.00
-
Dienstag
-
09.00 - 13.00
-
Mittwoch
-
09.00 - 13.00
-
Donnerstag
-
09.00 - 13.00
15.00 - 18.00 nur Info- und Rechtsantragsstelle bevorzugt für Berufstätige nach Vereinbarung -
Freitag
-
09.00 - 13.00
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Berechnungsstelle für Zeugen und Schöffen und die Vergütung von Dolmetschern und Sachverständigen:
Montag - Donnerstag: 9 - 15 Uhr
Freitag: 9 - 14 Uhr
Telefon: +4930 9014-3003
Anmeldung für die Teilnahme von Schulklassen an Gerichtsverhandlungen:
Montag - Freitag: 9 - 13 Uhr
Kontakt: Bitte nutzen Sie das Kontaktformular des Amtsgerichts Tiergarten auf der rechten Seite.
Montag - Donnerstag: 9 - 15 Uhr
Freitag: 9 - 14 Uhr
Telefon: +4930 9014-3003
Anmeldung für die Teilnahme von Schulklassen an Gerichtsverhandlungen:
Montag - Freitag: 9 - 13 Uhr
Kontakt: Bitte nutzen Sie das Kontaktformular des Amtsgerichts Tiergarten auf der rechten Seite.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 245, M27 Alt-Moabit 123, 187 Turmstraße
- S-Bahn
-
- S5, S7, S75, S9 Bellevue
- U-Bahn
-
- U9 Turmstraße
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Sachverständige - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen
Sachverständige, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
- des Amtsgerichts Tiergarten,
- des Landgerichts Berlin,
- des Kammergerichts,
- der Staatsanwaltschaft Berlin,
- der Amtsanwaltschaft Berlin
- ein Honorar für ihre Leistungen,
- Fahrtkostenersatz,
- Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Voraussetzungen
-
Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens
Sie müssen vom Gericht oder der Ermittlungsbehörde mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein. -
Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht oder der Ermittlungsbehörde, das bzw. die Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt:
- bei schriftlicher Begutachtung mit dem Eingang Ihres Gutachtens bei der Stelle, die Sie beauftragt hat und
- im Fall der Anhörung im Verhandlungstermin mit deren Ende. Bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) beginnt die Frist mit Beendigung der letzten Anhörung.
- Enden Auftrag oder Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sachverständigenvergütung
(unter "Formulare") -
Auszahlungsauftrag (Original und eine Durchschrift)
- Nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erhalten Sie den unterschriebenen „Auszahlungsauftrag“ (amtlich: HKR 174), mit dem Ihre Anwesenheit bescheinigt wird.
- Bitte reichen Sie das Original und eine Durchschrift dieses „Auszahlungsauftrages“ zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten „Antrag auf Sachverständigenvergütung“ zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
-
Rechnung zum schriftlichen Gutachten
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein. -
Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen (Original)
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Formulare
- Antrag auf Sachverständigenvergütung
- Auszahlungsauftrag (amtlich: HKR 174)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wenn Sie für das Kammergericht tätig waren, werden Sie dort vergütet, in allen übrigen Fällen vom Amtsgericht Tiergarten.