Handelsregister - Einsicht gewähren

Wenn Sie Informationen über bestimmte Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder Einzelkaufleuten (e.K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister sowie die zum Handelsregister eingereichten Dokumente nehmen.

Dafür steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, gezielt nach eingetragenen Gesellschaften oder Einzelkaufleuten zu suchen. Die entsprechenden Informationen zu den gesuchten Unternehmen, z.B. einen Handelsregisterauszug, Handelsregisteranmeldungen, Gesellschafterlisten können Sie sich kostenfrei als pdf-Datei herunterladen. Eine Registrierung und auch ein Login sind nicht erforderlich.

Die bloße Einsicht in das Berliner Handelsregister sowie die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist während der Geschäftszeiten im Amtsgericht Charlottenburg, Dienstgebäude Hardenbergstraße, kostenfrei möglich.

Voraussetzungen

  • Einsichtnahme beim Amtsgericht Charlottenburg
    keine Voraussetzungen/ während der Geschäftszeiten
  • Online-Einsicht
    keine Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

  • Onlineabruf eines Handelsregisterauszuges: kostenfrei
  • Onlineabruf eines zum Handelsregister eingereichten Dokumentes: kostenfrei
  • Einsichtnahme beim zuständigen Registergericht: kostenfrei

Hinweise zur Zuständigkeit

In Berlin wird das Handelsregister zentral beim Amtsgericht Charlottenburg geführt.

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