Handelsregister - Einsicht gewähren
Wenn Sie Informationen über bestimmte Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder Einzelkaufleuten (e.K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister sowie die zum Handelsregister eingereichten Dokumente nehmen.
Dafür steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, gezielt nach eingetragenen Gesellschaften oder Einzelkaufleuten zu suchen. Die entsprechenden Informationen zu den gesuchten Unternehmen, z.B. einen Handelsregisterauszug, Handelsregisteranmeldungen, Gesellschafterlisten können Sie sich gebührenpflichtig als pdf-Datei herunterladen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie sich im Registerportal anmelden.
Die bloße Einsicht in das Berliner Handelsregister sowie die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist während der Geschäftszeiten im Amtsgericht Charlottenburg kostenfrei möglich.
Voraussetzungen
-
Einsichtnahme beim Amtsgericht Charlottenburg
keine Voraussetzungen -
Onlineeinsicht
Anmeldung im Registerportal
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
- Registrierung auf dem gemeinsamen Registerportal der Länder und die Recherche nach Unternehmen: kostenfrei
- Onlineabruf eines Handelsregisterauszuges: 4,50 Euro
- Onlineabruf eines zum Handelsregister eingereichten Dokumentes: 1,50 Euro
- Einsichtnahme beim zuständigen Registergericht: kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
In Berlin wird das Handelsregister zentral beim Amtsgericht Charlottenburg geführt.
Amtsgericht Charlottenburg